Auch Landgericht Frankfurt stellt Sommermärchen-Verfahren ein

Die vielen Fragezeichen bleiben wahrscheinlich für immer, juristisch aber ist das Dauerthema Sommermärchen auch in Deutschland beendet. Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Verfahren in der Affäre rund um die Fußball-WM 2006 gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingestellt. Das bestätigte die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Entschädigungen in der Schweiz

Zuvor war im Vorjahr bereits ein Prozess in der Schweiz gescheitert. Im Nachbarland hatten die ehemaligen Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes nach der Einstellung des Verfahrens Entschädigungen erhalten. Die vier ursprünglich Angeklagten, zu denen auch der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi gehörte, bekamen insgesamt rund 705.000 Schweizer Franken (etwa 640.000 Euro). Die Summe lag weit unter den Forderungen. Die Schweizer Bundesstaatsanwaltschaft hatte versucht, den Ex-Funktionären Zwanziger (77), Schmidt (80), Niersbach (71) und Linsi (73) Prozesskosten aufzubürden. Sie argumentierte unter anderem, dass die vier Angeklagten das Verfahren erschwert hätten, bevor es im April 2020 wegen Verjährung eingestellt wurde. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte im gleichen Sachzusammenhang gegen das Quartett ermittelt.

Zwanziger: "Angemessen blamables Ende"

Das Landgericht Frankfurt teilte am Montag mit: "In der angefragten Strafsache werden derzeit keine Auskünfte erteilt." Wegen "eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses", so die Verteidigung von Schmidt, sei das Verfahren eingestellt worden. Eine Doppelbestrafung durch ein Gericht in der Schweiz und in Deutschland sei nicht möglich. "Damit haben die von Anfang an pflichtwidrigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die der Schweizer Bundesanwaltschaft zudem noch in höchst fragwürdiger Weise Rechtshilfe geleistet hat, ein für die Steuerfahndung und die Frankfurter Justiz im Übrigen angemessen blamables Ende gefunden", kommentierte Zwanziger über seinen Rechtsbeistand die Entscheidung. Gleichzeitig kündigte sein Anwalt an, wegen der Persönlichkeitsverletzungen Ansprüche von "nicht unter 50. 000 Euro" geltend zu machen - "angesichts des untadeligen Rufes meines Mandanten, der Dauer des Verfahrens von über sieben Jahren bei mangelhafter Verfahrenskontrolle und Versäumnissen in den Ermittlungsmaßnahmen." Da sich Zwanziger nun nicht vor einem Gericht gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren kann, hat er zudem am 21. September beim Hessischen Minister der Justiz eine Strafanzeige gegen Beamte der Steuerfahndung, Staatsanwälte und Richter des Oberlandesgerichts eingereicht.

Louis-Dreyfus-Affäre

Beim DFB läuft noch eine interne Aufarbeitung der Sommermärchen-Affäre - ein aufsehenerregender, teurer Bericht der Kanzlei Freshfields hatte keine weltbewegenden Erkenntnisse gebracht. Die FIFA hatte im Februar 2021 mitgeteilt, dass sie das Ethikverfahren gegen Zwanziger, den ehemaligen WM-OK-Chef Franz Beckenbauer und Schmidt wegen Verjährung nicht weiter verfolgt. Zwanziger, Schmidt und Linsi waren in der Schweiz wegen Betruges, Niersbach wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Verfahren gegen Beckenbauer (77) war wegen seines Gesundheitszustands abgetrennt worden. Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztlich auf Konten des einstigen FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür das Geld floss, ist bis heute unklar.

Strafklageverbrauch verhinderte Verfahren

Schmidts Anwalt teilte am Montag mit, dass das Frankfurter Gericht "zutreffend festgestellt" hatte, "dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021" ein "Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen". Die Kosten des Verfahrens trage nun die deutsche Staatskasse. Nun finde die "strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R. Schmidt jedenfalls ein vorläufiges Ende", hieß es. Die Ermittlungen und die parallel in Deutschland und in der Schweiz geführten Verfahren hätten "unseren Mandanten in den vergangenen sieben Jahren sehr belastet", teilten Schmidts Verteidiger mit. Sie legten "großen Wert auf die Feststellung, dass sich Herr Schmidt zu keinem Zeitpunkt und unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht" habe. "Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten", hieß es.

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2022 (dpa).