Koalitionsfraktionen legen Entwurf für Musterfeststellungsklage vor

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (BT-Drs. 19/2507) vorgelegt. Inhaltlich entspricht er dem zuvor eingebrachten Entwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/2439).

Möglichkeit der Feststellung anspruchsbegründender Voraussetzungen

Mit dem Rechtsschutzinstrument für von Anbietern geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen anspruchsbegründender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Das Musterfeststellungsurteil solle eine Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwands im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter.

Gesetz soll schon am 01.11.2018 in Kraft treten

Das Gesetz soll am 01.11.2018 in Kraft treten und war vor allem vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führt am 11.06.2018 eine Sachverständigenanhörung zu den Entwürfen unter Einbeziehung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen für eine Gruppenklage (BT-Drs. 19/243) durch.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2018.

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