Möglichkeit der Feststellung anspruchsbegründender Voraussetzungen
Mit dem Rechtsschutzinstrument für von Anbietern geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen anspruchsbegründender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Das Musterfeststellungsurteil solle eine Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwands im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter.
Gesetz soll schon am 01.11.2018 in Kraft treten
Das Gesetz soll am 01.11.2018 in Kraft treten und war vor allem vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führt am 11.06.2018 eine Sachverständigenanhörung zu den Entwürfen unter Einbeziehung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen für eine Gruppenklage (BT-Drs. 19/243) durch.