Kernkraftwerksbetreiber ziehen Teil ihrer Klagen zurück
Teyssen rechnete vor: “Wir haben rund 2,8 Milliarden für diese Steuer bezahlt.“ Er bezog sich auf die Ankündigung der Kernkraftwerksbetreiber, einen Teil ihrer Klagen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg und der Atommüllentsorgung zurückzuziehen. Dabei geht es zum Beispiel um Schadenersatzklagen für das kurzfristige Herunterfahren von Atomkraftwerken nach dem Reaktorunfall von Fukushima. Das Fallenlassen dieser Klagen war gewissermaßen die Gegenleistung der Konzerne für den Atom-Entsorgungspakt mit dem Staat. Er sieht vor, dass der Staat den Konzernen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt.
Altlasten: Konzerne zahlen in einen Entsorgungsfonds
Dafür sollen die Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,55 Milliarden Euro - einschließlich eines Risikoaufschlags - an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managen soll. Teyssen sagte, auch den Schadenersatz wegen des Atomausstiegs wolle man weiter geltend machen. Man rechne hier allerdings nicht mit einem Milliardenbetrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass den Energiekonzernen für den Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine angemessene Entschädigung zusteht.