Pflicht zur Einzahlung in Entsorgungsfonds
Der Vertrag sieht vor, dass die vier Energieriesen zum 01.07.2017 Barmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Entsorgungsfonds zahlen - sofort oder in Raten. Der Fonds soll die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls managen. Wie hoch diese Kosten am Ende sein werden und wann sie in einigen Jahrzehnten anfallen, ist unklar. Für Stilllegung und Abriss der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des Mülls bleiben die Konzerne verantwortlich. Spätestens Ende 2022 werden alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet.
Konzerne wollen auf weitere Klagen verzichten
Der Pakt soll die Finanzierung des Atomausstiegs sichern - auch im Fall möglicher Konzernpleiten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. In dem Vertrag wollten die Konzerne auch zusichern, keine weiteren Klagen im Zusammenhang mit Zwischen- und Endlagern zu erheben und bestehende fallenzulassen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht jüngst den Bund zur Rückzahlung der ab 2011 erhobenen Brennelementesteuer von gut sieben Milliarden Euro einschließlich Zinsen verpflichtet hatte, sind damit nahezu alle Verfahren beendet. Noch anhängig ist eine Schadenersatz-Klage des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall vor einem Schiedsgericht.