Die Atomkraftwerks-Betreiber RWE und Vattenfall sollen nach einem Gesetzentwurf für Nachteile beim Atomausstieg 2011 finanziell entschädigt werden. Die genaue Summe steht nicht fest, das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten, wahrscheinlich jedoch im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen“. Bei den Laufzeiten für die Kraftwerke bleibt alles beim Alten – 2022 geht das letzte AKW in Deutschland vom Netz. Über den Entwurf, der seit dem 27.04.2018 zwischen den Bundesministerien abgestimmt wird, hatte zuerst die "taz" berichtet.
Umsetzung eines BVerfG-Urteils
Damit setzt das Haus von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 (ZUR 2017, 161) um. Die Richter hatten RWE und Vattenfall eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte zugesprochen. Es ging um die atompolitische Kehrtwende 2011. Damals beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022.
Festlegung der Entschädigungssumme erst 2023
Das Problem: Wenige Monate zuvor hatten sie den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und den Konzernen größere Reststrommengen zugesprochen, die sie noch produzieren und verkaufen sollten. Die Verfassungsrichter hätten statt einer finanziellen Entschädigung zum Beispiel auch längere Laufzeiten einzelner Kraftwerke akzeptiert. Das lehnt die Bundesregierung aber ab. Die genaue Summe wird erst 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen.
Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Frenz, Entschädigungsansprüche gegen den Staat – eine Vergewisserung nach dem Urteil des BVerfG zum Atomausstieg, JA 2018, 360
BVerfG, Atomausstieg weitgehend verfassungsgemäß, ZUR 2017, 161
Zentgraf, Der Atomausstieg und seine Folgen, EWS 2016, 154
Ruttloff/Teichgräber, Das Verfahren zur Stilllegung von Kernkraftwerken in Zeiten der Energiewende, NVwZ 2016, 1119
Leidinger, Nukleares Nachhaftungsgesetz verfassungsgemäß?, ZRP 2016, 30
Ziehm, Sicherstellung der Finanzierungsvorsorge für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung radioaktiver Abfälle, ZUR 2015, 658
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