Keine weitere Beschleunigung bei gesetzlicher Ausgestaltung des Asylprozesses
Die NRV betont zunächst, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Asylprozesses aus ihrer Sicht keine weitere Beschleunigung verträgt. Das bestehende Asylprozessrecht habe sich seit dem "Asylkompromiss“ Anfang der 1990er Jahre vom regulären Verwaltungsprozess weit entfernt. Die Asylsuchenden würden zu Klägern zweiter Klasse degradiert, moniert die Richtervereinigung. Obwohl fremd in Sprache und Kultur, gölten gerade für sie erhöhte Mitwirkungspflichten bei gleichzeitig kürzeren Fristen für die zudem außerordentlich beschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten.
Vereinheitlichung der Rechtsprechung gefordert
Außerdem fordert die NRV in ihrem Masterplan, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung dienen müssten. Denn nicht nur die Gerichte gleicher Instanz, sondern auch die Kammern desselben Gerichts träfen divergierende Entscheidungen – aufgrund des Einzelrichterprinzips manchmal sogar innerhalb derselben Kammer. Rechtsschutz würde so zur Lotterie, so die Richtervereinigung.
Bestimmung "unsicherer Bürgerkriegsländer" statt "sicherer Herkunftsländer"
Auch schlägt die NRV vor, dass statt "sicherer Herkunftsländer" "unsichere Bürgerkriegsländer“ bestimmt werden. Statt Bürgerkriegsflüchtlinge durch ein langwieriges Asylverfahren zu schicken, könnte ihnen als einmalige Maßnahme ein humanitärer Aufenthaltsstatus angeboten werden. Dieser Status müsste so attraktiv sein, dass auf die Stellung eines Asylantrages verzichtet werden könne, also insbesondere mit einer gewissen Freizügigkeit und einer Arbeitserlaubnis verbunden sein.
Personellen Engpässen durch Abordnungen begegnen
Die NRV spricht sich in ihrem Masterplan auch dafür aus, die sich mit Blick auf das Asylrecht ergebenden personellen Engpässe bei den Verwaltungsgerichten durch Versetzungen und Abordnungen abzufedern. Dies habe den Vorteil, dass sich auch ältere, berufserfahrene Richter gewinnen ließen. Bei einer Abordnung könnten sie nach einer zeitlich begrenzten Tätigkeit an ihr Stammgericht zurückkehren. Die berechtigte Frage, ob man die neu eingestellten Richter nach Abbau des "Asylberges“ noch sinnvoll beschäftigen könne, würde sich nicht stellen und der Landeshaushalt nicht unnötig belastet, so die NRV.
Richter durch Schaffung von Assistenzstellen entlasten
Ferner seien Richter, so eine weitere Forderung der NRV, durch die Schaffung von Assistenzstellen und die Stärkung des Servicebereiches zu entlasten. Die Vereinigung verweist dazu auf Niedersachsen und Hamburg, die für die Verwaltungsgerichte wissenschaftlich qualifizierte Mitarbeiter eingestellt haben. Diese könnten die Asylrichter insbesondere bei der Recherche von Rechtsprechung und Tatsachenmaterial, der Einholung von Auskünften und der Zusammenstellung von Erkenntnismittellisten unterstützen. Die Richterschaft würde von diesen zeitraubenden Vorbereitungsarbeiten entlastet und könnte sich auf ihr Kerngeschäft, nämlich die Entscheidungsfindung, konzentrieren.
Bremer BAMF-"Affäre“ als Chance für Qualitätsdiskussion
Anlässlich der bekannt gewordenen Affäre bei der Bremer BAMF-Außenstelle hat die NRV außerdem festgehalten, das die Diskussion um Qualität und Quantität, um Effizienz, Erledigungsdruck und den Einsatz qualifizierten Personals im BAMF jetzt wenigstens eröffnet ist. Auch seien die Sachentscheidungsebene und Prozessabteilung des BAMF zu ertüchtigen, heißt es weiter im NRV-Masterplan.