Asylrecht: Bundesregierung will "Identitätstäuscher" unter Druck setzen

Das Bundesinnenministerium will den Behörden ein neues Druckmittel an die Hand geben, um Asylbewerber zur Offenlegung ihrer wahren Identität zu bewegen. Das geht aus dem Entwurf für ein "Gesetz zur besseren Steuerung der Asyl- und Widerrufsverfahren" hervor, der voraussichtlich im April 2019 vom Kabinett beschlossen werden soll. Darin heißt es, ein Ausländer, der "vollziehbar ausreisepflichtig" sei, müsse dauerhaft in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, wenn er "über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder falsche Angaben gemacht hat".

Auch fehlende Mitwirkung bei Identifizierung soll erfasst sein

Der Umzug in die eigenen vier Wände soll auch Ausreisepflichtigen verwehrt bleiben, die an ihrer Identifizierung oder bei der Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitwirken. In dem Entwurf, der den anderen Ressorts der Bundesregierung kürzlich zur Stellungnahme übermittelt worden war, ist von "zumutbaren Anforderungen" die Rede, die der Ausländer hier zu erfüllen habe. Was darunter zu verstehen ist, werden womöglich später Richter zu klären haben.

Erwachsene Asylbewerber sollen bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtung bleiben

Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht zudem vor, dass erwachsene Asylbewerber bis zu 18 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen, wenn sie nicht vorher einen Schutzstatus erhalten oder das Land verlassen haben. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein "Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung" (Anker-Zentrum) handelt oder nicht. Für Minderjährige und Familien gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten. Allerdings gibt es hier einen Ermessensspielraum. Ist eine Aufnahmeeinrichtung überfüllt oder liegen andere "zwingende Gründe" vor, können Asylbewerber andernorts untergebracht werden.

Zentrale Unterbringung soll Abschiebung erleichtern

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte der dpa, "Identitätstäuscher" und "Mitwirkungsverweigerer" sollten grundsätzlich in diesen Einrichtungen bleiben. "Die zentrale Unterbringung dieser Personen soll die Abschiebung von Ausreisepflichtigen künftig erleichtern", fügte er hinzu. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt mehrfach betont, im Asylverfahren dürfe nicht länger das Prinzip "Der Ehrliche ist der Dumme" gelten. Deshalb will er Ausländer, die falsche Angaben machen, in Zukunft auch von der geplanten "Beschäftigungsduldung" für abgelehnte Asylbewerber, die einen festen Job haben, ausschließen.

Bei Wohnen in Erstaufnahmeeinrichtung Arbeiten unzulässig

Wer in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnt, darf normalerweise nicht arbeiten. Der Entwurf sieht vor, dass auch Bewohner dieser Einrichtungen eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) innerhalb von neun Monaten nicht über ihren Asylantrag entschieden hat. Ausgenommen davon sind Menschen aus Staaten, die als "sichere Herkunftsländer" gelten.

Frist für Rücknahme- und Widerrufsprüfung soll verlängert werden

Der Bundesregierung ist daran gelegen, dass der Entwurf rasch beschlossen wird, da er auch eine vorübergehende Verlängerung der Frist für die Rücknahme- und Widerrufsprüfung von drei auf bis zu fünf Jahre vorsieht. Dadurch soll das BAMF mehr Zeit erhalten, um bei rund 700.000 Flüchtlingen, die in den Jahren 2015 bis 2017 anerkannt worden waren, zu schauen, ob sie weiter Anrecht auf Schutz in Deutschland haben. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Entwicklung im Herkunftsland.

Erneuter Rückstau bei BAMF soll vermieden werden

Die Überprüfung soll aber auch dazu dienen, herauszufinden, ob inzwischen Hinweise auf falsche Angaben zur Identität aufgetaucht sind. "Mit der vorübergehenden Verlängerung der Dreijahres-Frist verhindern wir einen erneuten Rückstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen und geben dem BAMF die nötige Zeit für eine sorgfältige Überprüfung der Anerkennungen in der Hochphase der Flüchtlingskrise", sagte Middelberg. Die Linksfraktion im Bundestag hält die Überprüfungen aller Fälle für überflüssig, da in der Vergangenheit der Schutzstatus nur in wenigen Fällen aberkannt worden war.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2019 (dpa).