Mehr Geld für Asylbewerber
Einige Asylbewerber bekommen künftig mehr Geld, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll in der Summe aber ohne zusätzliche Kosten umgesetzt werden. Das funktioniert nur, weil Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat. Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen - im Regelfall bis zu 18 Monate. Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die Kommunen verteilt. Menschen aus sicheren Herkunftsländern und "Identitätstäuscher" sollen noch länger in den großen Einrichtungen bleiben. Für Familien gelten kürzere Fristen.
Flüchtlinge sollen arbeiten dürfen
Auch Flüchtlinge, bei denen noch nicht klar ist, ob sie langfristig bleiben dürfen, sollen arbeiten dürfen. Die Sprachförderung soll für einige Gruppen geöffnet werden, die dazu bislang keinen Zugang hatten. Das ist zumindest die Hoffnung der Bundesregierung. Vor allem die Union sieht hier großen Handlungsbedarf, nachdem 2018 mehr als jede zweite Abschiebung gescheitert war. Dass deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung abgeschoben werden, ist allerdings eher unwahrscheinlich. An der Tatsache, dass sich einige Herkunftsländer bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer Staatsbürger wenig kooperativ zeigen, wird sich vermutlich nichts ändern.
Leichterer Zugang für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten
In vielen Branchen herrscht Personalmangel. Installateure, Programmierer, Pflegekräfte - die Liste der ausgebildeten Fachkräfte, die fehlen, ist lang. EU-Bürger dürfen zwar jetzt schon in Deutschland arbeiten und tun das auch in großer Zahl. Doch sie alleine werden das Fachkräfteproblem wohl nicht lösen. Deshalb sollen die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten gelockert werden. Die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger gefunden hat, der den Job machen könnte. Für IT-Spezialisten gibt es eine Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen - vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Außerdem können qualifizierte Arbeitsmigranten für eine kurze Zeit nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.
Altfälle erhalten Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsduldung
Wer einen festen Job hat, seinen Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreitet und Deutsch spricht, erhält eine “Duldung“ und darf damit erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 01.08.2018 eingereist ist, kann die “Beschäftigungsduldung“ erhalten. Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Die “Ausbildungsduldung“ wird jetzt aber auf bestimmte Helferberufe ausgeweitet - zum Beispiel Altenpflegehelfer oder Kindergartenhelferin.