Asyl: Innenministerium legt Evaluierungsbericht zum Datenaustauschverbesserungsgesetz vor

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dem Bundeskabinett am 05.02.2020 seinen Evaluierungsbericht "zum Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (Datenaustauschverbesserungsgesetz) vorgelegt. Das Gesetz von 2016 hat eine digitale Grundlage für die Ordnung und Steuerung der Migration geschaffen, die mit dem zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz im letzten Jahr weiter gestärkt wurde. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zog eine positive Bilanz.

Instrumentarium zur besseren Erfassung von Asylsuchenden

"Asylverfahren werden damit sicherer und schneller, weil die zuständigen Behörden besser vernetzt werden. Wir brauchen Klarheit über die Identität der Antragsteller, um Gefahren und Identitätsbetrug zügig zu erkennen“, betonte Seehofer bei der Vorstellung des Berichts. Das im Februar 2016 verabschiedete Gesetz habe einen Modernisierungsschub hinsichtlich Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das Ausländerzentralregister ausgelöst. Mit ihm sei das Instrumentarium geschaffen worden, um eine frühzeitige, flächendeckende und unverzügliche Erfassung von Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Ausländern im Ausländerzentralregister zu gewährleisten. 

Bessere Nutzung des Ausländerzentralregisters

Mit dem im August 2019 als Teil des Gesetzespakets zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedeten Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz wurden laut Ministerium die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters weiter verbessert, um insbesondere die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden für die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können. Das Ausländerzentralregister enthalte rund 26 Millionen personenbezogene Datensätze auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzern als Informationsquelle zugreifen könnten.

Punktueller Verbesserungsbedarf ausgemacht

Der Evaluierungsbericht enthält zudem dem Ministerium zufolge Empfehlungen, die insbesondere bei der Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus des Ausländerzentralregisters zu einem Zentralen Ausländerdateisystem aufgegriffen werden. Punktueller Verbesserungsbedarf bestehe bei Verfahren hinsichtlich der Datenqualität, des Kontrollverfahrens zur Verwendung der Daten im automatisierten Abruf (sogenanntes Stichprobenverfahren) und der Prozessgestaltung. Das Zentrale Ausländerdateisystem solle sich durch hohe Datenqualität, hohe Datenverfügbarkeit und großen Nutzen für eine Vielzahl von Behörden auszeichnen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2020.

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