AstraZeneca zu Lieferung von 50 Millionen Impfdosen an EU verurteilt

Ein belgisches Gericht wirft AstraZeneca schwere Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber der EU vor. Wie die EU-Kommission meldet, hat das Gericht erster Instanz in Brüssel das Unternehmen am Freitag zur Lieferung von 50 Millionen Dosen seines Impfstoffes innerhalb eines bestimmten Zeitplans verpflichtet. Gleichwohl sieht auch AstraZeneca sich als Gewinner in dem Rechtsstreit, weil die meisten Pflichten bereits erfüllt seien.

Fester Zeitplan und Strafe bei Nichtlieferung

Das Brüsseler Gericht hat nach Angaben der EU-Kommission einen verbindlichen Zeitplan für die Lieferung des Impfstoffes angeordnet. Danach müsse AstraZeneca 15 Millionen Dosen bis zum 26.07.2021, um 9.00 Uhr morgens, 20 Millionen Dosen bis zum 23.08.2021 und 15 Millionen Dosen bis zum 27.09.2021 liefern. Bei Nichteinhaltung dieser Lieferfristen müsse AstraZeneca eine Strafe von zehn Euro pro nicht gelieferter Dosis zahlen.

Schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten

Die Entscheidung des Richters basiert laut Kommission auf der Tatsache, dass AstraZeneca einen schwerwiegenden Verstoß ("faute lourde") gegen seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der EU begangen hat. Das Gericht sei außerdem der Ansicht, dass AstraZeneca alle Anstrengungen hätte unternehmen müssen, um die Impfstoffe innerhalb des vereinbarten Zeitplans zu liefern, einschließlich der im Vertrag ausdrücklich erwähnten britischen Produktionsstätten – insbesondere angesichts der großen Verzögerungen bei den Lieferungen in die EU.

Auch AstraZeneca mit Urteil zufrieden

Doch auch der Hersteller sah sich am Freitag als Sieger. Die Forderung ist nach Darstellung von AstraZeneca inzwischen größtenteils überholt: 40 der 50 Millionen Dosen seien bereits geliefert worden. Die Restmenge von zehn Millionen werde noch vor Ende Juni erreicht beziehungsweise übertroffen. Folglich sei die Frist bis Ende September irrelevant, und es gebe es auch keine Gefahr von Zwangsgeldern. Alle anderen Forderungen der EU-Kommission seien vom Gericht verworfen worden. Die EU-Kommission bestätigte, dass seit Beginn des Gerichtsverfahrens bereits 40 Millionen Dosen geliefert worden seien. Sie sah das Urteil aber trotzdem als Erfolg. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen erklärte: "Diese Entscheidung bestärkt die Position der Kommission: AstraZeneca hat nicht die im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt."

Lieferverzögerungen setzen sich fort

Der Spruch im Eilverfahren bezieht sich nur auf das erste Quartal von Januar bis März. Die Lieferrückstände von AstraZeneca setzen sich jedoch auch im zweiten Quartal fort. So erwartete die EU insgesamt im ersten Halbjahr 300 Millionen Dosen. Das Unternehmen schafft aber nach eigenen Angaben nur etwa 100 Millionen Dosen - einschließlich der jetzt gerichtlich festgesetzten Menge. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht im September in die nächste Runde. Dann beginnen Anhörungen im Hauptsacheverfahren.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2021 (ergänzt durch Material der dpa).