Assoziierungsabkommen zwischen EU und Ukraine vollständig in Kraft getreten

Seit dem 01.09.2017 ist das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine vollständig in Kraft. Nach Angaben der Europäischen Kommission fördert das Abkommen engere politische und wirtschaftliche Bindungen zwischen EU und der Ukraine sowie die Achtung gemeinsamer europäischer Werte. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone biete einen Rahmen für die Modernisierung der Handelsbeziehungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine, indem Märkte geöffnet und Gesetze, Standards und Vorschriften an europäische und internationale Normen angeglichen würden.

Ukraine sagt Reformen zu – stärkere Zusammenarbeit mit EU vereinbart

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens habe sich die Ukraine zu strukturellen Reformen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Darüber hinaus sieht das Abkommen laut Kommission eine stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltschutz, soziale Entwicklung und sozialer Schutz, Verkehr, Verbraucherschutz, Chancengleichheit, Bildung, Jugend und Kultur, Industrie und Energie vor. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werde die Zusammenarbeit in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Steuern, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Bildung und digitale Technologie neue Impulse erhalten, erwartet die Kommission.

Wesentliche Teile bereits seit 2014 beziehungsweise 2016 vorläufig angewendet

Ausgehandelt wurde das Assoziierungsabkommen von 2007 bis 2011 und am 21.03.2014 und 27.06.2014 unterzeichnet. Wesentliche Teile des Abkommens werden seit dem 01.11.2014 beziehungsweise – in Bezug auf die vertiefte und umfassende Freihandelszone – seit dem 01.01.2016 vorläufig angewendet.

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2017.

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