Assanges einstweiliger Verfügungsantrag gegen Verhaltensregeln in Londoner Botschaft Ecuadors abgelehnt

Wikileaks-Gründers Julian Assange ist mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen ein Verhaltensprotokoll, das ihm die Regierung Ecuadors für sein Asyl in der Londoner Botschaft des Landes auferlegt hat, am 29.10.2019 (Ortszeit) vor einem ecuadorianischen Gericht gescheitert. Der Antrag sei unzulässig, befand die Richterin Karina Martínez. Assange will Berufung einlegen.

Berufung angekündigt

Der Wikileaks-Gründers erklärte über Videokonferenz, die Regierung Ecuadors habe bereits mit dem US-Vizepräsidenten Mike Pence seine Auslieferung aus Großbritannien in die USA abgesprochen. Der Staatsanwalt Íñigo Salvador wies diese Behauptung ab. Assanges Anwalt will nunmehr Berufung gegen den Beschluss der Richterin einlegen, wie die Zeitung “El Telégrafo" berichtete.

Assange sieht durch Verhaltensprotokoll seine Grundrechte verletzt

Das von Assange beanstandete Protokoll regelt seinen Kontakt mit der Außenwelt. Wikileaks zufolge müssen Assanges Besucher private Daten ihrer Social-Media-Konten und ihrer Handys preisgeben. Zudem wurde Assange angemahnt, keine politischen Äußerungen abzugeben, sein Badezimmer sauber zu halten und seine Katze “James“ zu füttern. Assange sieht sich durch die Regeln in seinen Grundrechten verletzt.

Assange seit über sechs Jahren in Londoner Botschaft Ecuadors

Assange hält sich seit über sechs Jahren in der Londoner Botschaft Ecuadors auf. Er war dorthin geflüchtet, um sich einer Auslieferung nach Schweden und möglicherweise von dort in die USA zu entziehen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2018 (dpa).