Assange darf im Streit um Auslieferung vor oberstes Gericht ziehen

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weitergehen.

Assange seit über zwei Jahren in London in Haft

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Streit um Auslieferung an USA geht in nächste Runde

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2022 (dpa).