Kohledeputate durch einmalige Abfindungen abgelöst
Wegen des Kohleausstiegs 2018 müsste der deutsche Zechenbetreiber RAG danach theoretisch Kohle importieren, um sie den Bezugsberechtigten zur Verfügung zu stellen. Um dies zu vermeiden, haben die zuständigen Tarifvertragsparteien die Gewährung der Kohledeputate unter anderem durch die Leistung von einmaligen Abfindungen abgelöst.
Streit um Tarifvertrag endet mit der Niederlage für klagende Bergleute
Gegen den zugrundeliegenden Tarifvertrag wandten sich die klagenden Bergleute und mussten eine juristische Schlappe einstecken. Die Kammer sah die rechtlichen Interessen der Bergleute vor dem Hintergrund des zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und dem Gesamtverband Steinkohle geschlossenen Tarifvertrags als gewahrt an. Hierbei spielte laut Gericht insbesondere eine Rolle, dass die Tarifvertragsparteien den Schutz der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie beanspruchen können. Tarifverträge seien von den Arbeitsgerichten nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen grundgesetzliche Wertungen oder anderes höherrangiges Recht verstoßen. Dies war nach Auffassung der entscheidenden Kammer vorliegend nicht der Fall.