Arbeitsgericht bestätigt Kündigung einer Pflegekraft nach Wohnheimmorden

Das Potsdamer Arbeitsgericht hat die Kündigung einer ehemaligen Pflegekraft bestätigt, die wegen Mordes an vier Bewohnern eines Heims für schwer behinderte Menschen verurteilt worden ist. Die Tatsache, dass die Frau vier Schutzbefohlene getötet und eine weitere schwer verletzt habe, sei ein hinreichender Grund für die Kündigung durch die diakonische Einrichtung Oberlinhaus, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Fohrmann am 01.02.2022 zur Begründung des Urteils.

Pflegekraft ermordete vier Menschen mit Behinderungen

Die Pflegekraft hatte dem Urteil des Potsdamer Landgerichts zufolge Ende April vergangenen Jahres vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt. Kurz nach der Tat hatte das Oberlinhaus der Frau die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Die 52-Jährige war im Dezember wegen vierfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und Einweisung in die Psychiatrie verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verurteilte erhält keine Kündigungsabfindung

Das Gericht lehnte auch die Forderung des Anwalts der 52-Jährigen ab, das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung in Höhe von mehr als 44.000 Euro aufzulösen. Neben der Kündigungsschutzklage hatte der Anwalt Henry Timm auch die Zahlung von Schmerzensgeld wegen Mobbings in Höhe von mehr als 22.000 Euro für die 52-Jährige gefordert. Auch dies lehnte das Gericht ab. Allenfalls könne der Arbeitgeber seinerseits über eine Schadenersatzforderung gegen die ehemalige Mitarbeiterin nachdenken, sagte Fohrmann. Timm hatte die Forderung nach einer Entschädigung für seine Mandantin damit begründet, dass das Potsdamer Oberlinhaus seine Fürsorgepflicht gegenüber der Mitarbeiterin verletzt habe. Dazu verwies er auf angeblich unzumutbare Arbeitsbedingungen mit zu wenig Personal und psychische Probleme der 52-Jährigen, die dem Arbeitgeber bekannt gewesen seien.

Auch keine Entschädigung wegen behaupteter schlechter Arbeitsbedingungen

Die Probleme in Pflegeunternehmen seien bekannt, sagte Fohrmann in der Urteilsbegründung dazu. "Dies kann aber nicht dazu führen, dass eine Pflegekraft die Schwächsten tötet", betonte die Richterin. "Es war ihre Aufgabe, die Menschen, die sie tötete, zu schützen." Daran ändere auch die festgestellte verminderte Schuldfähigkeit der Frau nichts. Der Rechtsvertreter des Oberlinhauses, Elmar Stollenberg, hatte erklärt, der Personalschlüssel in der Einrichtung sei doppelt so hoch gewesen wie gesetzlich vorgeschrieben. Zudem habe die Einrichtung der Frau nach einer längeren Erkrankung ein Eingliederungsgespräch angeboten, das diese aber nicht wahrgenommen habe.

ArbG Potsdam, Urteil vom 01.02.2022 - 7 CA 642/21

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2022 (dpa).

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