Fristlose Kündigung: Mainz 05 verliert gegen El Ghazi

Das ArbG Mainz hat die fristlose Kündigung, die Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen seinen Profi Anwar El Ghazi wegen eines propalästinensischen Instagram-Posts ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry sah keine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung nötig macht.

Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Dieser Post wurde allerdings für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt, die der Verein versäumt hatte. Bei der jetzigen Entscheidung ging es stattdessen um einen Social-Media Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme.

Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte Chaudhry. Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.

El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.

ArbG Mainz, Urteil vom 12.07.2024

Redaktion beck-aktuell, ew, 12. Juli 2024 (dpa).