Israelfeindliche Posts: Max-Planck-Gesellschaft durfte Wissenschaftler kündigen

Am 7. Oktober 2023 hat der Ethnologe Ghassan Hage ein Gedicht mit dem Titel "The endless Dead-end that will not end" veröffentlicht. Das ArbG Halle hat entschieden, dass das jedenfalls eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

Hage ist mit seiner Kündigungsschutzklage in erster Instanz gescheitert. Der 1957 in Beirut geborene Wissenschaftler ist seit November 2022 in Teilzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. tätig. Sein Arbeitsverhältnis ist bis Ende Dezember 2024 befristet.

Am 7. Oktober 2023, dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, veröffentlichte der libanesisch-australische Anthropologe ein Gedicht mit dem Titel "The endless Dead-end that will not end" und weitere Äußerungen in den sozialen Netzwerken. Im Februar 2024 kündigte ihm die Max-Planck-Gesellschaft deshalb fristlos und hilfsweise ordentlich zum 31. März 2024.

Das ArbG Halle kam zu dem Ergebnis, dass die außerordentliche Kündigung zwar aus formalen Gründen unwirksam ist, weil die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 BGB nicht eingehalten wurde. Die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung habe das Arbeitsverhältnis aber mit Ablauf des 31. März 2024 beendet.

Insbesondere mit seinen Posts vom 7. Oktober 2023 und vom 16. November 2023 und damit, dass er die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel ziehe, habe Hage seine arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Max-Planck-Institut so massiv verletzt, dass die ordentliche Kündigung keiner vorherigen Abmahnung bedurft habe (Urteil vom 11.12.2024 – 1 Ca 378/24).

ArbG Halle, Urteil vom 11.12.2024 - 1 Ca 378/24

Redaktion beck-aktuell, zav, 11. Dezember 2024.