ArbG Frankfurt hat keine Bedenken gegen Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa

Der für den 07 und 08..11.2019 geplante Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa kann stattfinden, wenn es nach dem Arbeitsgericht Frankfurt geht. Das Gericht lehnte am 06.11.2019 einen Eilantrag des Unternehmens gegen den Arbeitskampf der Gewerkschaft Ufo ab. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 15 Ga 146/19).

Lufthansa zweifelt an legalen tariflichen Zielen des Streiks

Lufthansa hatte beim ArbG Frankfurt eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Ufo beantragt. Das Gericht sollte feststellen, ob Ufo mit dem Arbeitskampf legale tarifliche Ziele verfolgt. Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten der Lufthansa-Kerngesellschaft zu einem 48-Stunden-Streik aufgerufen, der am 07.11.2019 um 00.00 Uhr beginnen soll. Die Lufthansa will einen Sonderflugplan für die Streiktage 07. und 08.11.2019 veröffentlichen. Den Kunden hat das Unternehmen bereits umfangreiche und kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten angeboten.

ArbG hat keine Bedenken gegen Streikbeschluss

Nach kursorischer Einschätzung seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin. Angriffe der Lufthansa-Anwälte gegen die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft lehnte die Richterin ab. Hier handele es sich um interne Regelungen der Ufo ohne Außenwirkung. Es gebe auch keine offenkundigen Zweifel an der Tariffähigkeit, die das Bundesarbeitsgericht der Ufo zuletzt in einem Urteil von 2014 bestätigt habe.

LAG verhandelt noch am gleichen Tag

Lufthansa erklärte sofort, das Landesarbeitsgericht befassen zu wollen. Das hessische Landesarbeitsgericht teilte am Nachmittag mit, dass es noch am 06.11.2019 über die Berufung der Lufthansa verhandeln will. Der Termin wurde für 17.00 Uhr festgesetzt, wie die Justiz mitteilte.

Ufo fordert höhere Spesen und Zulagen sowie bessere Rahmenbedingungen für Saisonkräfte

Vor der ArbG-Entscheidung hatte die Lufthansa der Gewerkschaft noch sofortige Vorverhandlungen angeboten, die aber erst mit dem neu zu wählenden Ufo-Vorstand ab dem 15.02.2020 finalisiert werden könnten. Ufo verlangte hingegen Gespräche auf Augenhöhe. Die Gewerkschaft fordert für die rund 21.000 Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie besseren Zugang für Saisonkräfte in reguläre Anstellungsverhältnisse. In dem gesamten Tarifkonflikt geht es aber auch um die vom Konzern aufgeworfene Frage, ob Ufo überhaupt noch Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann. Für die anderen Flugbetriebe gibt es jeweils separate Forderungen.

Kabinen-Tarifverträge mit der Konkurrenzgewerkschaft Verdi

Ufo fürchtet insbesondere, dass der Konzern Kabinen-Tarifverträge mit der Konkurrenzgewerkschaft Verdi abschließt. Die DGB-Gewerkschaft hat Lufthansa zu Gesprächen aufgefordert, konnte aber in der Vergangenheit nicht die Mehrheit der Beschäftigten bei der Kerngesellschaft hinter sich versammeln.

1.300 Flüge gestrichen

Die Lufthansa hat bereits 1.300 Flüge gestrichen. In dem Sonderflugplan fallen am Donnerstag 700 und am Freitag 600 von jeweils rund 3.000 Verbindungen der gesamten Lufthansa-Gruppe aus, wie das Unternehmen mitteilte. In der Grundzahl sind auch zahlreiche Flüge nicht bestreikter Unternehmen wie Swiss, Austrian, Edelweiss oder Brussels Airlines enthalten. Die Gewerkschaft Ufo hatte sich vorbehalten, den Streik bei der Lufthansa-Kernmarke auch noch auf weitere Flugbetriebe auszuweiten.

ArbG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2019 - 06.11.2019 15 Ga 146/19

Redaktion beck-aktuell, 6. November 2019 (dpa).

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