ArbG Frankfurt am Main und ArbG München untersagen Verdi-Streik in Lufthansa-Küchen

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und das Arbeitsgericht München haben den für den 19.11.2019 angekündigten Verdi-Streik in den Großküchen der Lufthansa mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Das berichtete am 18.11.2019 ein Sprecher des Unternehmens. Der beabsichtigte Streik verstoße gegen die bestehende tarifvertragliche Friedenspflicht bei der Lufthansa-Cateringtochter LSG Sky Chefs, heiße es in den Entscheidungsgründen.

7.000 Beschäftigte durch Teilverkauf der Cateringtochter betroffen

Die Gewerkschaft und die Gerichte waren zunächst nicht für Stellungnahmen zu erreichen. Verdi kann die Entscheidungen theoretisch noch in zweiter Instanz anfechten. Hintergrund des Arbeitskampfes ist der beschlossene Verkauf des Europageschäfts der Cateringtochter LSG Sky Chefs mit gut 7.000 Beschäftigten an den Schweizer Weltmarktführer Gategroup. Verdi verlangt tarifliche Absicherungen für die Mitarbeiter. Unter dem neuen Eigentümer erwartet die Gewerkschaft Sparmaßnahmen und niedrigere Gehälter.

Lufthansa hatte Streikauswirkungen auf Flugplan ausgeschlossen

Laut Lufthansa sollte der Streik an diesem 19.12.2019 ohnehin ohne Auswirkungen auf den Flugplan bleiben. Auf innerdeutschen und europäischen Strecken wollte man ohne Bordverpflegung in die Luft gehen. Auf Fernflügen aus München und Frankfurt sollte es an Bord ein eingeschränktes Angebot aus Verpflegungsboxen geben.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2019 (dpa).

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