Lufthansa-Tochter muss Ausbildung von Flugschülern fortsetzen

Im Streit mit einigen hundert Flugschülern hat die Lufthansa eine erste Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach die Ausbildungstochter Lufthansa Aviation Training (LAT) die Pilotenausbildung von zehn Klägern fortsetzen muss. Das bestätigte eine Justizsprecherin heute. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" berichtet.

Lufthansa brach Ausbildung wegen Corona-Folgen ab

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Man prüfe die rechtlichen Möglichkeiten, erklärte ein Sprecher der LAT. Hintergrund ist ein umfassender Umbau der Pilotenausbildung im Lufthansa-Konzern. Wegen des absehbar geringeren Bedarfs nach Überwindung der Corona-Krise hatte die Lufthansa die Ausbildung von mehreren hundert Flugschülern im Frühjahr 2020 abgebrochen. Später wurde den Kandidaten eine Fortsetzung an einer externen Flugschule in Essen angeboten, da die eigene Einrichtung in Bremen weitgehend
geschlossen wird. Nach dem AG-Urteil muss die LAT die Ausbildung der zehn Kläger an der Flugschule Phoenix im US-Staat Arizona fortsetzen.

Rund 400 Schüler klagen

Anwälten zufolge haben sich aber rund 400 Schüler zu Klagen entschlossen, um den ursprünglich vereinbarten Ausbildungsweg durchzusetzen. Erste Hauptsacheverhandlungen sollen noch in diesem Jahr beim ArbG Frankfurt am Main beginnen.

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2021 (dpa).