Forderungen gegen Ex-Managerin unbegründet
Den VW entstandenen Schaden wegen des Dieselskandals müsse sich das Unternehmen wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn zu 100% selber zuschreiben, urteilte das Gericht. Schon 2014 hätte Winterkorn demnach Maßnahmen in Hinblick auf die Manipulationssoftware ergreifen müssen. Forderungen gegen die Ex-Managerin seien unbegründet.
Eine von 39 Beschuldigten
Die frühere Abteilungsleiterin ist eine der 39 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Im April 2019 war Winterkorn gemeinsam mit vier weiteren Führungskräften unter anderem wegen schweren Betrugs angeklagt worden.
Berufung noch unklar
Ob Volkswagen gegen die Entscheidung beim Landesarbeitsgericht in Berufung geht, war zunächst nicht klar. Ob sich für den Autobauer aus der Entscheidung Schlüsse für die Kündigungsschutzklagen von sechs weiteren Managern ergeben, könne man erst nach Bewertung der schriftlichen Urteilsbegründung sagen, sagte ein Sprecher.
Verwicklung der klagenden Manager jeweils unterschiedlich
Dabei ist die Verwicklung der klagenden Manager in den Skandal jeweils unterschiedlich, wie aus der Gerichtsankündigung der noch ausstehenden Kündigungsschutzklagen hervorgeht. Während VW die Managerin, um die es am 25.07.2019 ging, nach dem Skandal sogar noch befördert hatte, wurde der frühere Hauptabteilungsleiter für die Dieselmotorenentwicklung und spätere Leiter des Standorts Kassel bereits 2015 freigestellt, ehe ihm 2018 gekündigt wurde.
Millionen von Autos betroffen
Im Dieselskandal hatte VW Schadstoff-Grenzwerte bei Tests nur mit Software-Manipulationen eingehalten. 2015 hatten US-Behörden die Manipulationen aufgedeckt. Weltweit waren Millionen von Autos betroffen, in den USA waren es rund 600.000 Fahrzeuge des Konzerns.