ArbG Braunschweig: VW durfte Arbeitsverhältnis mit Motorenentwickler nicht kündigen

Volkswagen hat in einem Kündigungsstreit nach dem Dieselskandal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab am 10.02.2020 der Klage eines früheren Leiters der Dieselmotorenentwicklung gegen seinen Rauswurf statt. Nach Auffassung der Richter ist das Arbeitsverhältnis zu Unrecht aufgelöst worden und besteht weiterhin (Az.: 8 CA 334/18).

Betriebsrat fehlerhaft informiert

Den Streitwert bezifferte die Kammer auf rund 215.000 Euro – größtenteils Vergütung, die VW nun nachzahlen soll. Als Begründung nannte der Richter eine fehlerhafte Information des Betriebsrates über die Kündigung. VW habe den Eindruck vermittelt, dass es mehrere Zeugen dafür gebe, dass der frühere Leiter 2011 die Implementierung der Manipulations-Software in eine neue Motorgeneration angeordnet habe. Die Verhandlung jetzt ergab für das Gericht aber, dass es höchstens einen Zeugen gibt. Dieser berufe sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Zwei von VW benannte Zeugen lehnte das Gericht ab, weil sie nicht an der Sitzung 2011 teilnahmen.

Berufung wird geprüft

VW hatte im September 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Durch sogenannte Abschalteinrichtungen ("Defeat Devices“) wurden die Stickoxid-Messwerte auf dem Prüfstand nach unten frisiert. "Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung heute leider nicht bestätigt“, sagte ein VW-Sprecher. Das Unternehmen bleibe weiter davon überzeugt, dass der Kläger erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den für den US-Markt bestimmten Dieselmodellen begangen habe. Eine Berufung werde geprüft. Nach den beiden bisherigen Urteilen des ArbG Braunschweig ist jeweils Berufung eingelegt worden. Der frühere Entwicklungschef bei VW, Heinz-Jakob Neußer, wehrt sich gegen seine Niederlage. VW wiederum geht gegen das Urteil zugunsten einer Motoren-Expertin vor.

ArbG Braunschweig, Urteil vom 10.02.2020 - 8 CA 334/18

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2020 (dpa).

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