Keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung
Nach Angaben des Gerichtssprechers war die Klägerin zu dem Termin nicht erschienen. "Ob die Frau gegen ihre Pflichten als Arbeitnehmerin verstoßen hat, wurde zwar bei diesem Termin diskutiert. Weil das Gericht aber kein Urteil sprechen musste, gab es auf die Frage, ob die Kündigung rechtens war, keine Entscheidung", sagte der Sprecher. Die Mitarbeiterin soll Filmmaterial mit mutmaßlichen Verstößen gegen Corona-Präventionsregeln im Frühjahr im Internet veröffentlicht haben. Daraufhin bekam sie von ihrem Arbeitgeber im April die Kündigung. Die Cateringfirma beliefert die Tönnies-Kantine mit Essen.
Staatsanwaltschaft Bielefeld prüft mögliche Verstöße
Das Video war Ende März im Internet aufgetaucht. Die Firma Tönnies hatte am 28.03. von ihm erfahren. Das genaue Erstellungsdatum dagegen ist umstritten. Die Bilder zeigen Tönnies-Mitarbeiter, die in der Kantine an Tischen zusammensitzen und essen. Nach einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen musste auch in Firmenkantinen seit dem 22.03.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Ob es Verstöße gab, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach dem Eingang zahlreicher Anzeigen gegen das Unternehmen.
Tönnies bestreitet Verstöße gegen Arbeitnehmerschutz
Laut Tönnies hatten sich die Arbeiter damals in der Kantine nur mit Kollegen aufgehalten, mit denen sie auch in einer Abteilung zusammen arbeiteten. Dieses Verhalten, das sogenannte Clustern, sei mit dem Arbeitsschutz abgestimmt gewesen. Das Unternehmen betonte dazu in der Stellungnahme, dass es in dieser Phase der Pandemie keine vermehrten Positivfälle gegeben habe. Später seien die Plätze "erheblich" reduziert und eine Mundschutzpflicht in der Kantine eingeführt worden.