Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld

Im arbeitsrechtlichen Streit um ein umstrittenes Video aus der Kantine des Schlachtbetriebs Tönnies in Rheda-Wiedenbrück haben die Prozessbeteiligten am 10.09.2020 einen Vergleich geschlossen. Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld einigten sich die fristlos gekündigte Mitarbeiterin und die bei Tönnies eingesetzte Catering-Firma auf die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung. Zusätzlich erhält die Frau eine Abfindung von 20.000 Euro.

Keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung

Nach Angaben des Gerichtssprechers war die Klägerin zu dem Termin nicht erschienen. "Ob die Frau gegen ihre Pflichten als Arbeitnehmerin verstoßen hat, wurde zwar bei diesem Termin diskutiert. Weil das Gericht aber kein Urteil sprechen musste, gab es auf die Frage, ob die Kündigung rechtens war, keine Entscheidung", sagte der Sprecher. Die Mitarbeiterin soll Filmmaterial mit mutmaßlichen Verstößen gegen Corona-Präventionsregeln im Frühjahr im Internet veröffentlicht haben. Daraufhin bekam sie von ihrem Arbeitgeber im April die Kündigung. Die Cateringfirma beliefert die Tönnies-Kantine mit Essen.

Staatsanwaltschaft Bielefeld prüft mögliche Verstöße

Das Video war Ende März im Internet aufgetaucht. Die Firma Tönnies hatte am 28.03. von ihm erfahren. Das genaue Erstellungsdatum dagegen ist umstritten. Die Bilder zeigen Tönnies-Mitarbeiter, die in der Kantine an Tischen zusammensitzen und essen. Nach einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen musste auch in Firmenkantinen seit dem 22.03.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Ob es Verstöße gab, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach dem Eingang zahlreicher Anzeigen gegen das Unternehmen.

Tönnies bestreitet Verstöße gegen Arbeitnehmerschutz

Laut Tönnies hatten sich die Arbeiter damals in der Kantine nur mit Kollegen aufgehalten, mit denen sie auch in einer Abteilung zusammen arbeiteten. Dieses Verhalten, das sogenannte Clustern, sei mit dem Arbeitsschutz abgestimmt gewesen. Das Unternehmen betonte dazu in der Stellungnahme, dass es in dieser Phase der Pandemie keine vermehrten Positivfälle gegeben habe. Später seien die Plätze "erheblich" reduziert und eine Mundschutzpflicht in der Kantine eingeführt worden.

ArbG Bielefeld, Keine Angabe vom 10.09.2020

Redaktion beck-aktuell, 11. September 2020 (dpa).