Hohe Beträge für Todesfall und Nierenverlust
Den Angehörigen eines jungen Mannes, der im Januar mit 26 Jahren an den Folgen der Taten gestorben war, sprach das ArbG 580.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ein weiterer Kollege, der durch die schleichende Vergiftung eine Niere verlor, soll eine halbe Million Euro erhalten. Zudem verpflichteten die Richter den Täter, für bereits entstandene und zukünftige Schäden durch Verdienstausfall aufzukommen - das sind zusammengenommen bislang weitere 4.000 Euro.
Angeklagter versetzte Brote und Getränke der Kollegen mit Quecksilber
Die Richter beriefen sich zur Begründung auf ein Urteil des Landgerichts aus dem März 2019. Die Strafkammer hatte damals keinen Zweifel an der schweren Schuld des Angeklagten und die Höchststrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung verhängt. Der Täter hatte demnach wiederholt Brote und Getränke der Kollegen einer Firma in Schloss Holte-Stukenbrock im Nordosten Nordrhein-Westfalens mit Quecksilber und anderen giftigen Substanzen versetzt. Videoaufnahmen hatten ihn überführt. Drei Kollegen wurden schwer krank, darunter der inzwischen gestorbene 26-Jährige.