Eine Reporterin des ZDF, die geltend gemacht hatte, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen, ist vor dem Arbeitsgericht Berlin mit ihrer Klage gescheitert. Das ZDF sei nicht zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung verpflichtet, entschied das Gericht. Es fehle schon an einer gesetzlichen Grundlage, so die Begründung (Az.: 56 Ca 5356/15, nicht rechtskräftig).
Keine Anhaltspunkte für behauptete Ungleichbehandlung
Auch habe die Klägerin keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuteten, erläuterte das Gericht. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt würden; weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung seien nicht gegeben, befand das ArbG. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
ArbG Berlin, Urteil vom 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017.
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