ArbG Berlin bestätigt Kündigung eines Lehrers wegen Äußerungen auf YouTube

Ein Lehrer, dem das Land Berlin aufgrund von Äußerungen auf dem von dem Pädagogen betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" gekündigt hatte, ist mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Der 38-Jährige hatte in seinen Videos die "Überfremdung" Deutschlands kritisiert und zu Trauermärschen für die "Opfer" der Asylpolitik aufgefordert. Gegen das Urteil vom 16.01.2019 kann noch Berufung eingelegt werden (Az.: 60 Ca 7170/18, nicht rechtskräftig).

ArbG Berlin: Lehrer darf verfassungsmäßige Ordnung nicht verächtlich machen

Die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Nach Ansicht des ArbG Berlin kann nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit ist, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

ArbG Berlin, Urteil vom 16.01.2019 - 60 Ca 7170/18

Redaktion beck-aktuell, 16. Januar 2019.