Arbeitsrechtliche Neuregelungen für Frauen 2018

Ab dem 01.01.2018 gelten einige neue Regelungen beim gesetzlichen Mutterschutz. Außerdem gilt ab dem 06.01.2018 in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern der individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 19.12.2017.

Mutterschutz gilt auch für Schülerinnen und Studentinnen

Ab dem 01.01.2018 bezieht der Mutterschutz erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen mit ein. Außerdem sind dann Sonn- und Feiertagsarbeit mit dem Einverständnis der Frau sowie Arbeitszeiten nach 20 Uhr bis 22 Uhr mit zusätzlich erfolgter Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erlaubt. Damit sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung verhindert werden, so die Regierung.

Individueller Auskunftsanspruch zu Entgeltstrukturen

Ab dem 06.01.2018 haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Mitarbeitern einen individuellen Auskunftsanspruch über die Kriterien für das eigene Entgelt, das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer und über die Höhe des Vergleichsentgelts. Hintergrund des Entgelttransparenzgesetzes ist, dass Frauen im Durchschnitt immer noch weniger verdienen als Männer. Durch den Auskunftsanspruch sollen Entgeltstrukturen transparent gemacht und die Lohngleichheit gefördert werden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2018.

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