Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 01.01.2019 von 3% auf 2,5% des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag am 30.11.2018 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizierungschancen-Gesetz der Bundesregierung. Die AfD und die Linke enthielten sich. Der Beitragssatz von 2,5% soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6% gehalten werden.
Weiterbildungsförderung auch für Aufstocker
Mit dem Gesetz soll zudem die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildungsstand, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben. Arbeitslose sollen durch das Gesetz zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen
24 Monaten.
Redaktion beck-aktuell, 30. November 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4948) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Gesetzentwurf zur "Weiterbildung für digitalen Arbeitsmarkt" als Omnibusgesetz, FD-ArbR 2018, 412375
Experten bestätigen: Weiterbildung wird wichtiger, FD-ArbR 2018, 412319