Das Arbeitsgericht Stuttgart hat nach eigenen Angaben als erstes Gericht in Deutschland vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Von der Klageschrift über die Schriftsätze der Parteien, gerichtliche Verfügungen und Protokolle bis zum Urteil wird alles digital bearbeitet, wie das Arbeitsgericht am 01.10.2018 mitteilte.
Verfahren werden digital bearbeitet und gespeichert
Die jährlich 12.000 Verfahren in Deutschlands drittgrößtem Arbeitsgericht werden demnach digital bearbeitet und gespeichert. Richter und Anwälte arbeiteten ausschließlich mit einer elektronischen Akte. Dokumente wie Klagen würden über das besondere elektronische Anwaltspostfach "beA" ausgetauscht. Klagen dürften aber natürlich auch weiter auf Papier eingereicht werden. Auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen werde an der elektronischen Akte gearbeitet, hieß es. In Baden-Württemberg sei die Entwicklung am weitesten vorangeschritten. Das Arbeitsgericht Stuttgart habe die E-Akte seit zwei Jahren an mehr als 5.000 Klagen erprobt, berichtete Präsident Jürgen Gneiting.
Nachteil: Erhöhte technische Abhängigkeit
Als wichtigste Vorteile der E-Akte sieht Gneiting gesparte Postwege, den vereinfachten Zugriff auf Akten und geringeren Papierverbrauch. Möglicher Nachteil bleibe eine erhöhte technische Abhängigkeit der Arbeitsgerichte. Bewähren werde sich das Ganze nur, so Gneiting, mit einer verlässlichen Software und rascher Datenverarbeitung.
Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Löschhorn, Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und zur anwaltlichen Verschwiegenheit, MMR 2018, 204
Siegmund, Das beA von A bis Z, NJW 2017, 3134
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