Ziel: Betriebliche Altersversorgung soll mehr genutzt werden
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Beschäftigte die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nutzen, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen. Künftig sollen Sozialpartner sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren können, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können. Außerdem soll ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden.
Tarifpartnermodell in der Kritik
Mehrere Sachverständige kritisierten die Konzentration des Gesetzentwurfes auf das Tarifpartnermodell. Frank Oliver Paschen, Vorstandsmitglied der Dresdner Pensionskasse, führt dazu in seiner schriftlichen Stellungnahme aus: "Dies geht am Ziel, die Verbreitung der Betriebsrenten voranzutreiben, komplett vorbei." In Unternehmen mit Tarifbindung sei die bAV ohnehin schon weiter verbreitet, kleinere Firmen ohne Tarifbindung erreiche man mit den geplanten Änderungen aber weiter nur sehr schwer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) merkt in seiner Stellungnahme an: "Die vorrangige Fokussierung auf tarifvertraglichen Lösungen geht an vielen kleineren und mittleren Unternehmen vorbei, die oft bewusst keinem Tarifvertrag unterliegen."
Verfassungswidrige Privilegierung von Betriebs- und Riesterrenten gerügt
Astrid Wallrabenstein, Professorin für Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, kritisierte in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf keine belastbaren Anhaltspunkte dafür liefere, dass sich die Unterschiede in der Verbreitung der bAV durch die vorgeschlagenen Maßnahmen änderten. Sie bezeichnete außerdem die Privilegierung von Betriebs- und Riesterrenten bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter als verfassungswidrig, da sie die Bezieher der gesetzlichen Rente, die mit der Grundsicherung verrechnet wird, benachteilige.
Positive Stimmen zu reinen Beitragszusagen
Positiv gegenüber der Idee einer reinen Beitragszusage äußerten sich unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Dirk Kiesewetter, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Julius-Maximilians Universität Würzburg. Kiesewetter erklärte dazu in seiner Stellungnahme: Tatsächliche und vermeintliche Risiken der bAV würden gerade von kleineren und mittleren Unternehmen als Hemmnis zur Einführung einer bAV angesehen. Eine reine Beitragszusage könne Vermittlungshemmnisse beseitigen. Damit das Ziel einer Verbreitung der bAV aber tatsächlich erreicht werde, müsse sichergestellt werden, dass auch nichttarifgebundene Unternehmen Zugang zu den neuen überbetrieblichen Versorgungseinrichtungen erhalten, so Kiesewetter. Für den GDV dagegen bewirkt das Verbot von Garantieleistungen bei gleichzeitiger Enthaftung der Arbeitgeber, dass sich die bAV als "gute Absicherung für mehr Menschen im Alter" nicht stärker durchsetzen werde.