Eckpunkte der Anträge
Die Linke fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/16480) unter anderem, das Arbeitsschutzgesetz zu ergänzen und Mobbing als eigenen Rechtsbegriff zu definieren. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/6128) von der Bundesregierung, ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz zu erarbeiten und darin Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu definieren.
Warnung: Konkretisierung kann Mobbingbegriff auch begrenzen
Gegen diese Initiativen argumentierte unter anderem der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, indem er darauf verwies, dass jede Konkretisierung des Mobbingbegriffs zugleich eine Begrenzung bedeuten würde. Das sei aber angesichts der Bandbreite der Fälle, um die es jeweils gehe, schwierig. Dieser Auffassung schlossen sich auch Roland Wolf für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bissels an. "Es gibt keine Lücke, denn es wird etwas gefordert, was es derzeit im Arbeitsrecht schon gibt", sagte Bissels.
DGB: Ausübung der Rechte ist Hauptproblem
Für gesetzliche Konkretisierungen sprach sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund aus. Deren Vertreterin Micha Klapp sagte: "Ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing ist grundsätzlich richtig. Der Erfolg hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab." Denn derzeit sei die Ausübung der Rechte, die es zweifellos gebe, ein großes Problem. Das müsse sich mit einem neuen Gesetz ändern. Thomas Berger, ebenfalls Arbeitsrechtler, führte aus, dass das Arbeitsschutzgesetz eigentlich genüge und eine gute Grundlage zum Schutz vor Mobbing biete. Das Problem sei jedoch, dass es Firmen gebe, die sich systematisch nicht daran halten wollten. "Deshalb braucht es eine Konkretisierung", sagte Berger.
Vorschlag: Mobbing in Arbeitsschutzgesetz aufnehmen
Dieter Zapf, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie, begrüßte in seiner Stellungnahme zwar die Etablierung eines Mobbingbegriffs in der Rechtsprechung. Dies sei jedoch nicht unproblematisch, da das Problem der meisten Gerichtsverfahren die schwierige Beweislage sei. Das würde sich durch einen solchen Begriff nicht grundlegend ändern, so Zapf. Er empfahl, Mobbing als eigenen Abschnitt in das Arbeitsschutzgesetz mit aufzunehmen.
Ex-Richter: Mobbingschutzkonzeptionen derzeit ein Flickenteppich
Peter Wickler, ehemaliger Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen, kritisierte, die von der Justiz derzeit angewendeten Mobbingschutzkonzeptionen glichen einem Flickenteppich und hätten zu einer Zersplitterung der Rechtsschutzlage geführt. Allein deshalb müsse der Gesetzgeber eine allgemeingültige Kodifizierung des Mobbingschutzes anstreben.