Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle bekommen. Nach Ablauf dieser "Brückenteilzeit" sollen sie dann in Vollzeit zurückkehren können. Das Bundeskabinett beschloss am 13.06.2018 in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das neue Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten. Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 01.01.2019 an gelten.
Entwurf zugunsten der Arbeitgeber entschärft
Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat Heil seinen Entwurf noch entschärft. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat, wenn ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Der Gesetzentwurf sei nun durch eine Klarstellung ergänzt worden, in der es heiße: "Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen."
Lob von Verdi-Chef Bsirske
Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der "Passauer Neuen Presse" (Ausgabe vom 13.06.2018), die Einführung der Brückenteilzeit sei ein "wichtiger und überfälliger Schritt nach vorn, um Beschäftigte aus der Teilzeitfalle herauszuholen".
Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2018 (dpa).
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Leder/Lunk, Der Arbeitsvertrag – Befristung und Teilzeit, NJW 2016, 1705
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