Späteres Inkrafttreten und Übergangsfristen
Zum Jahreswechsel hatte die BDA angekündigt, die von der Koalition angekündigte Mindestlohnerhöhung juristisch überprüfen lassen zu wollen. Für die BDA nannte der Göttinger Staatsrechtler Frank Schorkopf mehrere juristische Kritikpunkte am Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Kampeter stellte aber klar: "Es ist nicht beabsichtigt, in den nächsten Tagen vors Verfassungsgericht zu ziehen. Wir möchten dem Gesetzgeber die Chance geben, seine Dinge zu korrigieren." An diesem Mittwoch will die Regierung für die Mindestlohnerhöhung im Kabinett grünes Licht geben. Danach folgt das parlamentarische Verfahren. Kampeter erinnerte daran, dass wenige Gesetze so aus dem Bundestag herauskämen, wie sie hineinkämen. Zugleich deutete er an, dass die BDA eine mögliche Klage von Betroffenen begleiten könnte, wenn die Ampel sich nicht bewege. Konkret forderte Kampeter ein späteres Inkrafttreten der geplanten Erhöhung, Übergangsfristen sowie Respekt vor bestehenden Tarifverträgen.
Verweis auf Verhältnismäßigkeitsprinzip bei unechter Rückwirkung
Schorkopf bemängelte, dass der Gesetzgeber vor Ablauf der üblichen Zwei-Jahres-Periode für Anpassungsschritte in diesen Ablauf eingreife. "Bei der unechten Rückwirkung, was das jetzt hier ist, ist er nicht völlig frei, sondern das Ganze unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip." Ein "kaum reparierbarer Fehler" sei es, dass hierzu nichts im Entwurf stehe. "Man greift im Grunde genommen einfach in die Speichen eines sich drehenden Rades." Zudem seien Rückwirkungen auf die künftige Mindestlohnfindung durch die entsprechende Kommission zu erwarten, nämlich "negative Wechselwirkungen auf die Tarifautonomie", wie der Juraprofessor sagte. "Und das ist ein verfassungsrechtliches Problem." Die Arbeitgeber in der Kommission wüssten nun, dass "die große Hand von oben" kommen könne, also der Gesetzgeber, und das Verfahren in der Mindestlohnkommission ausgehebelt werden könne. In der Kommission legen Spitzenvertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften die Mindestlohnstufen normalerweise fest.
Gesetzentwurf sieht Erhöhung zum 1. Oktober vor
In Heils Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigt. 6,2 Millionen Beschäftigte sollen davon profitieren. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernversprechen mit ins Zentrum seines Wahlkampfs gerückt. Laut Entwurf soll die Kommission danach wieder zuständig sein.