Nie gezahlte Steuern erstattet
Bei den Cum-Ex-Deals inszenierten Finanzmarktjongleure ein Verwirrspiel mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch und bekamen dadurch Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Apobank war laut "Handelsblatt" dabei keine treibende Kraft, vielmehr sei sie nur als Depotbank tätig gewesen und habe Aktien verwahrt, für die Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden. Auf Basis dieser Bescheinigungen erfolgten später Erstattungen.
Auch andere Banken zur Kasse gebeten
Zahlreiche andere Banken waren in die Cum-Ex-Deals zulasten der Staatskasse und damit zulasten der Allgemeinheit involviert – auch sie wurden bereits zur Kasse gebeten – dies in teilweise deutlich größerem Umfang als die Apobank. Laut einem Urteil des Bonner Landgerichts von 2020 waren Cum-Ex-Deals eine Straftat. Der Bundesgerichtshof will hierzu Mitte Juni ein finales Urteil sprechen.