Ursachen des Rückgangs
2020 seien 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht worden. Das seien 65.700 Widersprüche und 16.300 Klagen weniger als 2019 gewesen, obwohl 2020 pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten gestiegen sei. Die Bundesagentur für Arbeit macht dafür im Wesentlichen zwei Ursachen aus: Den wegen Corona erleichterten Zugang zur Grundsicherung sowie die pandemiebedingt geringe Anzahl persönlicher Termine. Durch letzteres habe sich die Zahl der Sanktionen erheblich verringert, so die BfA, da bereits seit Jahren rund 75% aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden seien. Damit seien Gründe für Widersprüche und Klagen häufig entfallen.
Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BfA-Beteiligung gering
Die Quote für Widersprüche und Klagen kann laut Bundesarbeitsagentur nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BfA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 hätten diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht worden seien. Die Widerspruchsquote habe rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent gelegen.
Erledigte Widersprüche und Klagen
2020 hätten die Jobcenter über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche seien zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen worden. Bei 190.300 Widersprüchen sei die Entscheidung geändert worden, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Eine fehlerhafte Rechtsanwendung sei bei 62.300 Widersprüchen festgestellt worden. 87.200 Klagen seien durch die Gerichte abgeschlossen worden. Davon seien etwas mehr als 60% abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen worden, rund 39% hätten zu einer neuen Entscheidung geführt. Die meisten Klagen würden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichten.