Videoverhandlung auch per Gerichtsanordnung geplant
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im November einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt. Am vergangenen Montag lief die Frist für die Stellungnahme der Bundesländer ab. Wann das Kabinett über das Vorhaben beschließen wird, steht noch nicht fest. Der Entwurf sieht vor, dass das Gericht eine Videoverhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern gegenüber den Verfahrensbeteiligten auch anordnen kann. Die Verfahrensbeteiligten sollen dann innerhalb einer zu bestimmenden Frist beantragen können, von dieser Anordnung ausgenommen zu werden.
Digitalisierung der Rechtspflege wichtig für Akzeptanz
Buschmann, der an der DAV-Veranstaltung teilnahm, sagte, die Digitalisierung der Rechtspflege sei auch wichtig, damit bei Bürgerinnen und Bürgern nicht die Akzeptanz schwinde. Warum die Digitalisierung der Rechtspflege so wichtig ist, erklärte der Minister so: "Wenn die Menschen irgendwann den Eindruck haben, dass, wenn sie einen Gerichtssaal oder meinetwegen eine Anwaltskanzlei betreten, sie das Portal einer Zeitmaschine durchschritten haben, dass sie in den 80er Jahren oder in den frühen 90ern ankommen, dann werden Menschen, die heute in Dienstleistungsunternehmen oder in beliebigen Betrieben notwendigerweise digital arbeiten, die in ihrer Freizeit digitale Services nutzen, die in Minuten ihren Streamingdienst abonnieren oder ein Konto eröffnen, irgendwann den Respekt vor dem Rechtsstaat verlieren." Deshalb sei es sein Ziel, die Digitalisierung im Bereich der Rechtspflege nach vorne zu bringen, so Buschmann. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, habe das Bundesjustizministerium "innerhalb eines Jahres auf 100% digitale Aktenführung umgestellt".