Ein einschneidendes Erlebnis für DAV-Präsident Stefan von Raumer: Im Hochsicherheitstrakt eines türkischen Gefängnisses forderte ein Staatsanwalt bis zu sieben Jahre Haft für Anwältinnen und Anwälte sowie Journalisten und Journalistinnen wegen angeblicher Terrorpropaganda. Raumer hat sich die Hauptverhandlung in der vergangenen Woche drei Tage lang angetan: "Scary" und "schräg" lautete am Dienstag zum Jahresauftakt seines Vereins in Berlin sein Urteil über das Verfahren, "mutig" nannte er das Verhalten der angeklagten Kollegen.
Die hatten bei einer Demonstration ebenso wie die türkische Anwaltskammer gefordert, die Tötung von zwei kurdischen Journalisten an der Grenze zu Syrien aufzuklären. Sie hätten im Saal nicht einmal mit ihren Verteidigern sprechen können, weil die woanders platziert worden waren, so der Anwaltspräsident. Umso überraschender kam dann der Freispruch. Ob dies einer mutigen Richterbank zu verdanken sei oder dem internationalen Druck, rätselte von Raumer. Sein Fazit: "Das beweist, was Anwaltschaft alles kann, wenn man solidarisch zusammensteht und sich unter solchen Umständen etwas traut." Allerdings: Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung eingelegt.
Umso mehr freute sich Raumer, dass am 26. Januar in Straßburg die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs unterzeichnet wird. Er zeichnete ein düsteres Bild auch der Entwicklung hierzulande. So habe ihm die Justizministerin eines östlicheren Bundeslands – näher wollte er die Politikerin nicht identifizieren – kürzlich mit ernstem Gesicht gesagt: "Wir haben nur noch wenige Jahre." Denn wenn wir es nicht bald schafften, die Bürger und Bürgerinnen davon zu überzeugen, dass Rechtsstaatlichkeit ein wichtiges Gut ist, sei der Zug abgefahren. In einigen Ländern müsse man tatsächlich dafür Lobbyarbeit machen, stimmte er zu. "Wer immer zu essen hatte, weiß nicht, was Hunger ist; wer immer Geld hatte, weiß nicht, was Armut ist; und wer immer Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hatte, der weiß eben nicht, wie es ist, wenn das plötzlich fehlt."
"Schnellerer Rechtsschutz - ohne Angst vor KI"
Allerdings müsse man auch die nötige Technik im Gerichtssaal schaffen, um "die Rechtsstaatlichkeit auf die Straße zu bringen". Dabei wiederholte der Cheflobbyist eine Forderung, mit der sein Stand allerdings bereits am Widerstand der Politik gescheitert ist. Der Bundestag hat die Zuständigkeit von Amtsgerichten für Streitwerte von 5.000 Euro glatt verdoppelt – die Anwaltsorganisationen hätten aber wenigstens den Anwaltszwang bei dem alten Betrag belassen wollen. "Für manch alte Frau ist es vielleicht wichtig, eine Klage über mehr als 5.000 Euro zu führen."
Eine Landgerichtspräsidentin hat laut Raumer auf einer Tagung gesagt, die Amtsgerichte hätten dadurch einen Arbeitszuwachs um 30 Prozent – mit dem gleichen Personal und auf demselben Technikstand. Das war Wasser auf seine Mühlen: Es sei doch besser, wenn da ein Anwalt stehe als ein "Semi-Rechtskundiger" oder gleich ChatGPT. Da könnten doch Anwältinnen den Gerichten und auch den Verbrauchern durch einen Vertretungszwang helfen.
Dazu passte Raumers Erfahrung, dass Eilrechtsschutz vor den Sozialgerichten so lange dauere, dass einer seiner Mandanten in die Insolvenz rutschte. Als er dagegen Verfassungsbeschwerde einlegte (neben Menschenrechtsbeschwerden vor dem EGMR seine Spezialität), habe eine Mitarbeiterin aus Karlsruhe mitgeteilt: Alles, was dort über das besondere Anwaltspostfach (beA) eingehe, müsse sie mit allen Anlagen ausdrucken, und das werde dann völlig ungeordnet ausgespuckt. Sein Appell: Wir brauchen einen schnellen Rechtsschutz – "und müssen auch langsam die Angst vor der KI verlieren".
Hubig: "Rechtsstaat weltweit unter Druck"
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigte sich ebenfalls besorgt: "Der Rechtsstaat steht weltweit unter Druck – wir müssen alles dafür tun, dass nicht das Recht des Stärkeren gilt." Als Beispiele nannte sie Venezuela und Grönland, womit sie in beiden Fällen das Vorgehen der USA meinte. Dementsprechend schlug die SPD-Politikerin Alarm: "Bei uns kommt dieser Druck weniger mit lautem Getöse, sondern ein wenig leiser daher."
So würden Richter und Richterinnen als "politische Akteure mit eigener Agenda" dargestellt – sogar das BVerfG, das in Umfragen bereits spürbar an Vertrauen verloren habe. "Unser Grundgesetz hat der Politik Mittel an die Hand gegeben, sich gegen die Feinde der Demokratie zu wehren", sagte sie ausdrücklich auch mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen.
Mit der geplanten Justiz-Cloud, mehr Online-Verfahren und dem Einsatz von KI will Hubig die Justiz aufrüsten. Bislang sei die Anwaltschaft besser und innovativer aufgestellt; Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen mit ihr "auf Augenhöhe" kommen.
Den Schutz der Anwaltschaft hat sich auch die Ressortchefin auf die Fahnen geschrieben und nannte als abschreckendes Beispiel den Druck der Trump-Administration auf Kanzleien in Amerika. Dazu gab es von der Ministerin zwei Bonbons für die Anwaltszunft: Das Verbot eines Fremdbesitzes solle bleiben, denn der Einfluss von Finanzinvestoren auf unliebsame Kanzleien ließe sich kaum wirksam begrenzen. Und wegen des hohen Guts der anwaltlichen Unabhängigkeit wolle man Rechtsschutzversicherer nicht außergerichtlich beraten lassen.
Neben Eigenlob für ihre aktuellen Gesetzesinitiativen wie einen stärkeren Schutz von Mietern, Frauen und Opferzeugen verteidigte Hubig die von Schwarz-Rot geplante vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen für drei Monate: Die betreffe keine Inhalte und geschehe nur anlassbezogen. "Das machen wir mit Augenmaß und mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH."


