Anwalt: Einigung im Rechtsstreit um Burg Rheinfels

Im langen Rechtsstreit zwischen dem Chef des Hauses Hohenzollern und der Stadt St. Goar um die Burg Rheinfels (Az.: 1 O 50/18) gibt es einem Rechtsanwalt zufolge eine außergerichtliche Einigung. Auch die weiteren Beteiligten – das Land Rheinland-Pfalz und das Luxushotel neben der Burgruine – hätten zugestimmt. Das teilten der Verhandlungsführer von Georg Friedrich Prinz von Preußen, Jürgen Aretz, und der Bürgermeister von St. Goar am Rhein, Falko Hönisch (SPD), nach Auskunft des Hohenzollern-Anwalts Markus Hennig am 28.01.2020 mit.

Eigentumsrechte der Stadt werden unwiderruflich anerkannt

Demnach erkennt das Haus Hohenzollern die Eigentumsrechte der Stadt St. Goar an der schräg gegenüber dem Loreley-Felsen hoch über dem Rhein thronenden Burg Rheinfels unwiderruflich an. Die Kleinstadt werde künftig eng mit der gemeinnützigen Prinzessin Kira von Preußen-Stiftung zusammenarbeiten, die sozial benachteiligte Jugendliche fördere. Zur Unterstützung werde künftig ein Aufschlag auf den Eintrittspreis der Burg Rheinfels erhoben, der ungekürzt und ausschließlich dieser Jugendarbeit zukomme. Bürgermeister Hönisch sprach laut Mitteilung von einer "Win-win-Situation", denn die Stadt St. Goar wolle ihr Engagement künftig noch stärker auf die Kinder- und Jugendarbeit ausrichten.

Haus Hohenzollern will Exponate für Ausstellung unentgeltlich zur Verfügung stellen

Das Haus Hohenzollern will zudem der Stadt St. Goar unentgeltlich Exponate zur Verfügung stellen, die in einer Ausstellung die Verbindungen des Mittelrheintals und des Hauses Hohenzollern dokumentieren.

Stadt war 1924 unter Auflagen Eigentümerin geworden

Die Burgruine war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz der Hohenzollern gewesen. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre – mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung.

Georg Friedrich Prinz von Preußen sah Auflage verletzt

Georg Friedrich Prinz von Preußen, in Potsdam lebender Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, betonte in einem Prozess am Landgericht Koblenz, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich, der eigentlich untersagt sei. Das LG folgte dieser Argumentation nicht. Der Hohenzollernchef verlor den Rechtsstreit um die Burg in erster Instanz – und legte zunächst Berufung ein.

LG: Burg hätte allenfalls in Eigentum preußischen Staats fallen können

Das Gericht urteilte, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als "gebundenes Sondervermögen" und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2020 (dpa).