Aufforderung zur Falschaussage?
Demnach hatte Hannig Ernst aussagen lassen, dass der Mitangeklagte Markus H. den tödlichen Schuss auf Kassels Regierungspräsidenten Walter Lübcke abgab. So habe Hannig H. zu einer Aussage bewegen wollen. Neu ist diese Anschuldigung nicht. Ernst hatte nach seinem dritten Geständnis erklärt, dass ihn Hannig zu den falschen Angaben bewegt habe. Lübcke war im Juni 2019 vor seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden. Stephan Ernst soll ihn aus rechtsextremistischen Motiven getötet haben. Ernst ist wegen Mordes angeklagt, Markus H. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.
Gericht will Vorgehen des Ex-Verteidigers ergründen
Ernst hat seit seiner Verhaftung drei Geständnisse mit unterschiedlichem Inhalt abgelegt. Vor Gericht geht es momentan darum, wie diese zustande gekommen sind. Dazu war Kaplan in Teilen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden worden. Er schilderte, wie er im Juli eine Nachricht von Hannig erhalten habe. Darin habe der Dresdener Rechtsanwalt vorgeschlagen, Stefan Ernst vor Gericht erklären zu lassen, dass seine Frau ihn per Anruf zu einer baldigen Äußerung vor Gericht dränge. Dieser Anruf war laut Kaplan erfunden. Was Hannig damit bezwecken wollte, blieb vor Gericht zunächst unklar. Auf den angeblichen Anruf angesprochen, habe Hannig die Erfindung weiterer Aussagen eingeräumt und "sinngemäß" gesagt, dass er in einem Strafverfahren ja lügen dürfe, sagte Kaplan. Er habe Hannig entgegengehalten, dass ein Angeklagter lügen dürfe, ein Verteidiger nicht. Eine Aussprache zu diesem Thema habe es dann nicht mehr gegeben. Ende Juli trennte sich Ernst wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses von Hannig. Die juristischen Konsequenzen für den Dresdener Anwalt sind noch unklar. Er war am Montag zunächst nicht zu erreichen. Hannig soll aber noch vor Gericht befragt werden.
Aussage des zweiten früheren Anwalts unterbrochen
Der Auftritt eines anderen Ex-Anwalts von Ernst war dagegen schnell beendet: Dirk Waldschmidt hatte den Angeklagten nach seiner Festnahme kurzzeitig vertreten, einzelne Umstände gelten aber als dubios. Das Gericht unterbrach die Befragung Waldschmidts nach einer Stunde, als bekannt wurde, dass er auch Ernsts Frau in einem Verfahren vertreten hatte und daher durch die anwaltliche Schweigepflicht ihr gegenüber zu wesentlichen Fragen nicht reden durfte. Er soll später noch einmal vorgeladen werden. Klärung erhofft sich das Gericht unter anderem in der Frage, ob und von wem der Familie von Ernst finanzielle Hilfen versprochen wurden für ein Geständnis.
Lübckes Sohn ergreift das Wort
Der Prozesstag endete mit einem emotionalen Schlusspunkt: Im Saal wurde eine Videoaufzeichnung der Bürgerversammlung in Nordhessen gezeigt, bei der Ernst und H. anwesend waren und die der Auslöser für die Tötung Lübckes gewesen sein soll. Dabei verteidigte der CDU-Politiker die Aufnahme von Flüchtlingen. Nach Ende des Videos ergriff sein Sohn Jan-Hendrik im Gerichtssaal überraschend das Mikro: "Ich bin stolz auf meinen Papa. Alles, was er gesagt hat, hat er richtig gesagt, und er hat immer noch Recht."