Syrien ist nicht Vertragsstaat des Gerichts
Ein mögliches Verfahren des Weltstrafgerichts wegen Kriegsverbrechen in Syrien steht vor dem Problem, dass Syrien kein Vertragsstaat des Gerichts ist, dieses daher rechtlich nicht zuständig ist. Nach Ansicht der Juristen des Guernica-Zentrums kann das Gericht allerdings doch ermitteln, da zahlreiche Syrer nach Jordanien vertrieben worden waren und dieses Land Vertragsstaat des Gerichts ist. Die Juristen berufen sich auf einen ähnlichen Fall. Das Weltstrafgericht hatte sich 2018 im Fall der mutmaßlichen Vertreibung der Rohingya aus Myanmar für zuständig erklärt. Myanmar ist auch kein Vertragsstaat, das Aufnahmeland Bangladesch aber schon.
Anklagebehörde äußerte sich bislang nicht
Die Anklagebehörde äußerte sich nicht zu dem Inhalt des überreichten Dossiers. Das Material werde nun analysiert, bevor eine Entscheidung über ein mögliches weiteres Vorgehen getroffen werde, sagte eine Sprecherin.