Anwälte wollen Assad-Führung vor Weltstrafgericht bringen

Internationale Anwälte haben das Weltstrafgericht aufgefordert, ein Ermittlungsverfahren gegen die syrische Führung wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen einzuleiten. Die Juristen übergaben dem Gericht in Den Haag ein Dossier über eine mögliche strafrechtliche Verfolgung der Führung um Staatspräsident Baschar al-Assad wegen Massenvertreibungen. Die Anwälte gehören zum "Guernica-Zentrum für internationale Gerechtigkeit", das sich für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen einsetzt. Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofes bestätigte den Eingang des Dossiers am 07.03.2019.

Syrien ist nicht Vertragsstaat des Gerichts

Ein mögliches Verfahren des Weltstrafgerichts wegen Kriegsverbrechen in Syrien steht vor dem Problem, dass Syrien kein Vertragsstaat des Gerichts ist, dieses daher rechtlich nicht zuständig ist. Nach Ansicht der Juristen des Guernica-Zentrums kann das Gericht allerdings doch ermitteln, da zahlreiche Syrer nach Jordanien vertrieben worden waren und dieses Land Vertragsstaat des Gerichts ist. Die Juristen berufen sich auf einen ähnlichen Fall. Das Weltstrafgericht hatte sich 2018 im Fall der mutmaßlichen Vertreibung der Rohingya aus Myanmar für zuständig erklärt. Myanmar ist auch kein Vertragsstaat, das Aufnahmeland Bangladesch aber schon.

Anklagebehörde äußerte sich bislang nicht

Die Anklagebehörde äußerte sich nicht zu dem Inhalt des überreichten Dossiers. Das Material werde nun analysiert, bevor eine Entscheidung über ein mögliches weiteres Vorgehen getroffen werde, sagte eine Sprecherin.

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2019 (dpa).

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