Anwälte rechnen mit Zehntausenden Teilnehmern an VW-Musterfeststellungsklage

Bei der deutschlandweit ersten Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen könnten nach Einschätzung der Anwälte mehrere Zehntausend Dieselfahrer mitmachen. Er habe innerhalb eines Monats über 4.000 konkrete Anfragen bekommen, sagte Rechtsanwalt Ralf Stoll, der die Klage für den Bundesverband der Verbraucherzentralen betreut. Beim Verband selbst meldeten sich rund 26.000 Interessenten. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich alle auch der Klage anschließen, die am 01.11.2018 eingereicht wird. Dafür müssen sich Dieselfahrer in ein offizielles Register eintragen, das beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird.

Musterfeststellungsklage ab 01.11.2018 erstmals möglich

Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, das zugehörige Gesetz tritt zum 01.11.2018 in Kraft. Die Klage soll Verbrauchern helfen, bei Prozessen gegen Unternehmen leichter zu ihrem Recht zu kommen. Tausende vom Diesel-Skandal betroffene VW-Besitzer setzen ihre Hoffnungen auf Schadenersatz auch auf diese neue Klageform, weil sie auf sich gestellt das Risiko eines Gefechts mit VW scheuen würden. Beteiligen können sich kostenlos alle, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.

2,5 Millionen Autos von Pflichtrückruf betroffen

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

Tausende Fahrer haben bereits auf eigene Faust geklagt

Tausende VW-Fahrer haben schon auf eigene Faust geklagt. Volkswagen zufolge waren im September 2018 rund 23.800 Verfahren im Diesel-Skandal anhängig. Mehr als 6.000 Urteile habe es gegeben. Für die Musterfeststellungsklage sieht der Konzern wenig Aussichten, wie er erklärte: "Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland."

Redaktion beck-aktuell, 22. Oktober 2018 (dpa).