"Knackpunkt" Kausalität
Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28.04.2023 vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.
Anwalt erwartet "Sachverständigenschlacht"
Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3.000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen. Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine “Sachverständigenschlacht“ - wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein “Abschreckungsurteil“ fällen.
Biontech: "Nehmen Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst"
Biontech betont, “dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte. “Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“, sagte eine Sprecherin der dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. “Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.“
Schwere Impfkomplikationen kommen in seltenen Fällen vor
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlicht regelmäßig "Sicherheitsberichte". Darin sind folgende schwere Impfkomplikationen aufgelistet: die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, eine Gesichtslähmung, eine Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und der Hörschaden Tinnitus. Sie alle sind den PEI-Daten zufolge "selten" (ein Fall pro 10.000 bis 1.000 Impfungen) oder "sehr selten" (weniger als ein Fall pro 10.000 Impfungen). Dem jüngsten ausführlichen Sicherheitsbericht zufolge - der Daten bis Ende Juni 2022 enthält - gab es 120 Fälle, bei denen zwischen einem Todesfall und der Corona-Impfung ein "wahrscheinlicher oder möglicher ursächlicher Zusammenhang" anerkannt wurde. Laut PEI ist die Zahl der Todesfälle 30 Tage nach einer Corona-Impfung aber nicht häufiger als im statistischen Durchschnitt zu erwarten wäre. Das PEI zählt auch die gemeldeten Verdachtsfälle. Ob sich der Verdacht später erhärtet, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Dem Institut wurden bis Mitte vergangenen Jahres 323.684 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen gemeldet. Seit Beginn der Impfungen wurden laut Robert Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor Covid-19 verabreicht. Damit betrug die Melderate für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Die Zahl liegt also im Promillebereich.
283 mal wurde Ersatz von Versorgungsansprüchen zugesprochen
Bei einigen Hundert Menschen wurden Versorgungsansprüche bewilligt. Dabei geht es nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz, sondern um Versorgungsleistungen. Zuständig sind die Versorgungsämter der Bundesländer. Wenn sie den Antrag ablehnen, kann man beim Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen. Auch hier geht es um die Frage, ob der Schaden zufällig in zeitlicher Nähe zur Impfung auftrat oder ursächlich durch die Impfung verursacht wurde. Nach Recherchen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) sind bis Mitte März 2023 in 13 der 16 Bundesländer 6.600 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden eingegangen. Die Zahl der von den Versorgungsämtern anerkannten Corona-Impfschäden lag den Recherchen zufolge zuletzt bei 284. "In den 13 Ländern kommt ein anerkannter Corona-Impfschaden auf knapp 214 000 geimpfte Bürger", so die FAZ. Das PEI betont gebetsmühlenartig, "dass unerwünschte Reaktionen oftmals im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung" stünden. Das in einem konkreten Einzelfall nachzuweisen oder zu widerlegen ist die eine Sache. Die andere ist, das Risiko für die Allgemeinheit zu quantifizieren. Dabei helfen Statistiken, wie oft bestimmte Krankheiten in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem bestimmten Zeitfenster auftreten. Sie sind die Vergleichsgröße für die gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach einer Impfung. Ergibt sich eine signifikant höhere Anzahl an Verdachtsfallmeldungen für ein Ereignis nach einer Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, spricht das PEI von einem "Risikosignal". Hier könnte also eine Gefahr lauern. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Hilfen für Menschen mit Langzeitschäden einer Corona-Infektion oder -Impfung zugesagt. Sein Ministerium werde ein Programm auflegen, bei dem die Folgen von Long Covid und Post Vac - also Impfschäden - untersucht würden und die Versorgung der Betroffenen verbessert werde, kündigte Lauterbach im März im ZDF-"heute journal" an. Die Langzeitfolgen einer Corona-Impfung müssten schneller anerkannt werden.