Antragstellung für außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember gestartet

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 kann ab sofort beantragt werden. Bereits am 22.12.2020 hätten Soloselbstständige mit der Antragstellung beginnen können; nun könnten auch die sogenannten prüfenden Dritten, also unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, Anträge für Unternehmer stellen, meldet das Bundeswirtschaftsministerium. Die Antragstellung erfolge über die bundesweit einheitliche Plattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de".

Zuschüsse von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes in 2019

Viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen seien weiterhin von coronabedingten Schließungen betroffen, erläutert das Wirtschaftsministerium. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe könnten diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember 2020 weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten.

Möglichkeit für Abschlagszahlungen besteht

Auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gibt es laut Ministerium die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Erste Abschlagszahlungen würden voraussichtlich Anfang Januar 2021 fließen. Abschlagszahlungen würden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbstständige könnten im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2020.