Zuschüsse von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes in 2019
Viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen seien weiterhin von coronabedingten Schließungen betroffen, erläutert das Wirtschaftsministerium. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe könnten diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember 2020 weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten.
Möglichkeit für Abschlagszahlungen besteht
Auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gibt es laut Ministerium die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Erste Abschlagszahlungen würden voraussichtlich Anfang Januar 2021 fließen. Abschlagszahlungen würden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbstständige könnten im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.