Antje Weihs wird BFH-Richterin

Mit Antje Weihs hat der Bundesfinanzhof seit dem 10.09.2018 eine neue Richterin. Weihs war zuvor Richterin am Finanzgericht Nürnberg. Beim BFH wurde sie dem II. Senat zugewiesen, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist.

Promotion, Masterstudium und Tätigkeit in Finanzverwaltung

Ihre berufliche Laufbahn begann Weihs nach dem Studium der Rechtswissenschaften als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung der Universität Tübingen und promovierte dort. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit durch ein Masterstudium an der Universität Oxford, das sie mit dem Bachelor of Civil Law (BCL) abschloss. Im September 2001 trat Weihs in den höheren Dienst der bayerischen Finanzverwaltung ein. Von dort wurde sie für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In der Finanzverwaltung war sie zuletzt als Ständige Vertreterin des Amtsleiters und der Sachgebietsleiterin für Rechtsbehelfsstellen beim Finanzamt Aschaffenburg eingesetzt. Im November 2013 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am BFH angehörte.

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2018.

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