Der Antisemitismusskandal der documenta fifteen hat ein juristisches Nachspiel: Eine jüdische Klägerin fordert von der documenta und Museum Fridericianum gGmbH Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Eine Güteverhandlung vor dem AG Kassel endete am Mittwoch ergebnislos.
Anlass ist das auf der Weltkunstausstellung 2022 ausgestellte Werk "People's Justice" des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi. Die großflächige Banner‑Installation wurde kurz nach Beginn der documenta wegen antisemitischer Bildsprache zunächst verhüllt und später abgehängt.
Zuvor hatte es massive öffentliche Kritik gegeben: Auf dem Werk war unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht zu sehen, der ein Halstuch mit Davidstern und einen Helm mit der Aufschrift "Mossad" trägt – die Bezeichnung des israelischen Auslandsgeheimdienstes.
Klägerin zu Vergleich bereit
Die Klägerin, eine 77‑jährige Jüdin aus Laatzen, fordert wegen "antijüdischer Beleidigung" 1.500 Euro Schmerzensgeld. Die documenta gGmbH habe das Kunstwerk nicht öffentlich zeigen dürfen, argumentierte sie.
Vor Gericht zeigte sie sich zu einem Vergleich bereit: Die Gesellschaft solle Bedauern gegenüber ihr und dem jüdischen Volk ausdrücken und 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlen.
documenta will rechtliche Klärung
Die documenta gGmbH lehnte dies ab. Man habe bereits Bedauern geäußert und die Betroffenheit der Klägerin anerkannt, teilten die Justiziare mit. Rechtlich teile man ihre Einschätzung jedoch nicht. Eine Entscheidung will das Gericht am 15. April verkünden.
Die Klägerin zeigte sich nach der Verhandlung tief bewegt. Die Darstellungen hätten sie sehr getroffen: "Sie haben wieder spüren lassen, dass es wieder so weit ist. Man kann in Deutschland gegen Juden öffentlich hetzen." Sie habe fast ihre gesamte Familie in Auschwitz verloren; das Werk verletze sie persönlich zutiefst.


