Antidiskriminierungsstelle moniert härtere Hartz-IV-Sanktionen für Jüngere

Altersabhängige Sanktionen beim Verstoß gegen Regeln von Jobcentern verstoßen nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegen das Gleichbehandlungsgebot. "Die schärferen Sanktionsregelungen für junge Menschen im SGB II-Sanktionsmechanismus sind eine Ungleichbehandlung wegen des Alters", sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle, am 24.08.2018 in Berlin. Die Antidiskriminierungsstelle unterstütze aus diesem Grund Forderungen nach einer Abschaffung.

Pädagogische Wirkung nicht nachweisbar

Es lasse sich nicht überzeugend belegen, dass die Sanktionen die vom Gesetzgeber beabsichtigte pädagogische Wirkung zeitigten und eine solche Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt wäre. "Junge Menschen sind mit den Funktionsweisen eines Systems wie der Arbeitsverwaltung kaum vertraut und tragen daher ein höheres Risiko, gegen Pflichten zu verstoßen. Es besteht daher die Gefahr, dass sie im Falle einer härteren Sanktionierung dann den Kontakt zu Jobcentern überhaupt meiden werden", ergänzte Franke. Die Antidiskriminierungsstelle habe die Regelungen bereits in ihrem dritten Bericht an den Deutschen Bundestag im Sommer 2017 kritisch thematisiert, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2018.

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