Fokus künftig auf Aufklärungstätigkeit
"Die internationale Anti-IS-Koalition reagiert auf die veränderte Lage in Syrien und Irak mit einer Anpassung des militärischen Beitrags zum Kampf gegen IS in Form einer schrittweisen Reduzierung des Einsatzes kinetischer Fähigkeiten und einem verstärkten Fokus auf Aufklärungstätigkeit." Dem trage die Bundesregierung Rechnung, indem die Personalobergrenze des Einsatzes auf 800 Soldaten abgesenkt und auf die Komponente des seegehenden Schutzes für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle im Mittelmeer künftig verzichtet wird. Demgegenüber werde die Aufklärung aus der Luft umso wichtiger, je verdeckter und dezentraler der IS operiere.
Fähigkeitsaufbau für irakische Streit- und Sicherheitskräfte
Die Bundeswehrsoldaten sollen weiterhin Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie unter anderem die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an AWACS-Flügen der Nato übernehmen. Im Mittelpunkt stehe zudem der Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte, "im Kern unter Nutzung mobiler Trainingsteams mit Schwerpunkt auf Ausbildung der Ausbilder ('Train the Trainers')". Um die staatliche Einheit des Iraks zu stärken, erfolge dieses Engagement in "einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und – in Absprache mit der irakischen Zentralregierung – der Region Kurdistan-Irak". Dabei stünden Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau in Zentralirak eindeutig im Vordergrund. Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben für diesen Zeitraum werden auf rund 69,5 Millionen Euro beziffert.
Bundesregierung beruft sich auf Recht auf kollektive Selbstverteidigung
Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden".