Um Sportlern einen "sichtbaren Anreiz" zu schaffen, Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben, soll das Anti-Doping-Gesetz um eine Kronzeugenregelung ergänzt werden. Diese Empfehlung steht im Entwurf eines Evaluierungsberichts der Bundesregierung zu den Auswirkungen der in diesem Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen. Damit solle eine effektivere Strafverfolgung ermöglichen werden.
Vorteile für Kronzeugen
"Eine solche zusätzliche und spezifische Kronzeugenregelung würde ein besonderes Signal setzen und Sportlern klarer als bisher aufzeigen, dass sie mit ihrer Aussage Vorteile im eigenen Strafverfahren erlangen können", heißt es im Evaluierungsbericht, den die Bundesministerien des Innern, für Gesundheit und für Justiz gemeinsam vorlegen und mit dem sich das Bundeskabinett am 02.12.2020 befassen will. Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport war im Dezember 2015 in Kraft getreten.
Weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften empfohlen
Außerdem wird den Sportverbänden empfohlen zu prüfen, inwieweit Athleten stärker über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme der Nationalen Anti-Doping-Agentur und der Welt-Anti-Doping-Agentur informiert werden könnten. Zugleich wird den dafür zuständigen Bundesländern die Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping angeraten. Bislang gibt es sie bereits in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2020 (dpa).
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