Genehmigte Anti-Corona-Demo in München nach Verstößen aufgelöst

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 01.11.2020 die Beschwerden der "Querdenken-Bewegung" gegen Beschränkungen für eine am gleichen Tag geplante Demo gegen Corona-Maßnahmen zurückgewiesen. Die Versammlung durfte nur mit 1.000 Teilnehmern stattfinden, eine Maskenpflicht wurde angeordnet sowie eine bestimmte Anzahl von Ordnern vorgeschrieben. Gegen 19 Uhr wurde die Veranstaltung nach Verstößen von der Polizei aufgelöst.

Protest-Demos nur mit Auflagen genehmigt – Eilanträge der Veranstalter abgelehnt

Die Landeshauptstadt hatte die Beschränkungen ausgesprochen, die von den Gerichten bestätigt wurden. Eine zweite Veranstaltung mit 5.000 Teilnehmern, für den der Veranstalter die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen ausdrücklich angekündigt hatte, wurde untersagt.

VGH weist Beschwerden zurück

Die Beschwerden der Veranstalter sind vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos geblieben. Zur Begründung führte der VGH aus, die Antragsgegnerin sei zu Recht davon ausgegangen, dass stationäre Versammlungen aufgrund des aktuellen pandemischen Geschehens und der Erfahrungen mit Versammlungen der Querdenken-Bewegung in der Vergangenheit nur mit einer reduzierten Teilnehmerzahl und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Mindestabstände und das Tragen von Masken) infektionsschutzrechtlich vertretbar seien. Wenn sich ein Veranstalter ausdrücklich weigere, Hygienemaßnahmen zu ergreifen, sei auch eine Untersagung gerechtfertigt. Das Selbstbestimmungsrecht von Versammlungen finde seine Grenze in den Rechtsgütern Dritter und der Allgemeinheit. Gegen die Beschlüsse des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

Versammlung zu "Gottesdienst" erklärt"

Statt 1.000 kamen schließlich rund 1.900 Menschen zu der genehmigten Veranstaltung, die der Veranstalter zu einem Gottesdienst erklärt hatte. Gottesdienste unterliegen weniger strengen Regeln. "Hier geht es nicht um Versammlungsfreiheit, hier geht es um einen Gottesdienst", hatte einer der Redner der Veranstaltung gesagt, bevor er die Teilnehmer aufrief, mit ihm zu beten. Den Angaben zufolge war die Polizei dem Gedanken eines Gottesdienstes zunächst gefolgt, "da Inhalte und der Charakter eines Gottesdienstes erkennbar waren". "Als sich die Veranstaltung immer stärker in die Zielrichtung eines Konzerts entwickelte" und der Veranstalter sich nicht einsichtig zeigte, wurde die Veranstaltung nach den Angaben gegen 19.00 Uhr abgebrochen. Auf der Bühne, auf der auch Fernseh-Pfarrer Jürgen Fliege als Redner erwartet wurde, waren Kreuze aufgestellt - und Särge mit Blumenkränzen und Deutschland-Flaggen.

Verstöße bei Teilnehmern festgestellt

Bei der An- und Abreise der Teilnehmer sprach die Polizei nach eigenen Angaben rund 200 Belehrungen wegen nicht oder nicht richtig getragener Mund-Nasen-Bedeckungen aus. In zwei Fällen sei es zu einer Anzeige wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz gekommen, in fünf Fällen seien Ermittlungen wegen des Verdachtes des Vorzeigens falscher Atteste nötig geworden.

VGH München, Beschluss vom 01.11.2020 - 10 CS 20.2449

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2020.