Anschlagspläne auf Synagoge in Nordrhein-Westfalen: OLG will Verfahren nicht eröffnen

Im Fall eines Deutsch-Iraners, der einen Anschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen geplant haben soll, hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf es abgelehnt, das Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung zu eröffnen. Das OLG hält sich für nicht zuständig. Der Tatverdächtige sei schließlich von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, was sich strafbefreiend auswirken könne.

Die zudem angeklagte versuchte Brandstiftung an einer Schule in Bochum neben einer Synagoge sei dann allerdings ein Fall für das örtliche Amtsgericht statt für den Staatsschutzsenat, der sich etwa um staatsgefährdende Straftaten kümmert. 

Der Generalbundesanwalt habe beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Nun sei in der Schwebe, welches Gericht sich weiter mit dem Fall befasse. Die "Ruhr Nachrichten" hatten zuvor berichtet. 

Mutmaßlich von iranischen Stellen mit Synagogen-Anschlag beauftragt 

Die Bundesanwaltschaft war nach ihren Ermittlungen davon ausgegangen, dass der beschuldigte Deutsch-Iraner im November 2022 im Auftrag nicht näher bekannter staatlicher iranischer Stellen einen Anschlag auf eine nordrhein-westfälische Synagoge verüben sollte. Der damals 35-Jährige soll demnach versucht haben, einen Bekannten als Mittäter zu gewinnen. Dieser lehnte allerdings ab und ging zur Polizei. 

Laut Mitteilung zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im Mai 2023 soll der Beschuldigte davon ausgegangen sein, er solle die Dortmunder Synagoge angreifen. Als ihm sein Auftraggeber dann als konkretes Anschlagsziel allerdings die Synagoge im benachbarten Bochum genannt haben soll, soll er am Folgetag nach Bochum gefahren sein.

Molotow-Cocktail dann auf angrenzende Schule geworfen 

Mutmaßlich schleuderte er dort tatsächlich einen Molotow-Cocktail – aus Angst vor Entdeckung allerdings nicht auf das gut von der Polizei bewachte jüdische Gotteshaus, sondern auf eine direkt angrenzende Schule. Der Schaden blieb auf einen Fensterrahmen und die Fassade begrenzt. Der Verdächtige kam in Untersuchungshaft.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2023 (dpa).